Das Landratsamt hat seine Kontrollaufgabe für die Hechinger Erddeponie wohl nicht allzu ernsthaft wahrgenommen. Dieser Eindruck drängte sich gestern nach Zeugenaussagen im Landgerichtsprozess gegen den früheren Deponiebetreiber auf. Foto: Stopper

Mitarbeiter sagen vor Landgericht aus. Kontrollen wurden regelmäßig vorher angekündigt - laut Richter wenig sinnvoll.

Hechingen - Beim Prozess um illegale Ablagerungen auf der Hechinger Erddeponie Hinter Rieb vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes Hechingen ging es am Montag, dem zweiten Prozesstag, vor allem um die Rolle des Landratsamtes als Kontrollinstanz. Der Eindruck des Vorsitzenden Richter Herbert Anderer: In der Balinger Behörde drängte man gegenüber der Stadt Hechingen, die Inhaberin der Deponie ist, erst auf die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, als die Ermittlungen von Staatsanwalt Michael Pfohl bereits liefen und Bodenproben vorlagen.

Auf der Anklagebank sitzt der langjährige Betreiber der Erddeponie, ein 48-Jähriger Abbruchunternehmer und sein Verwandter, der Deponiewart war. Gehört wurden gestern unter anderem die Sachbearbeiterin des Landratsamtes sowie ihr Kollege, zu jener Zeit für die technischen Aspekte der Deponien im Zollernalbkreis zuständig.

Beide mussten sich vom Vorsitzenden vorhalten lassen, dass Kontrollen, wenn sie bei der Stadt angekündigt werden, wenig sinnvoll und erfolgversprechend sind. Zudem sei trotz augenfälliger Diskrepanzen in den Zahlen der Abfallbilanz der Stadt Hechingen vom Landratsamt nie wirklich nachgehakt worden.

Ein Chemieingenieur, der im Regierungspräsidium Tübingen für die Charakterisierung und Einstufung von Abfall zuständig ist, wurde als Zeuge ebenfalls vernommen. Ihm flatterte im August 2011 die mit Fotos untermauerte Beschwerde eines Konkurrenten des Hechinger Abbruchunternehmers auf den Tisch.

Der Mitbewerber hatte immer wieder auf Granit gebissen, wenn er bei Stadt und Landratsamt versuchte, Missstände auf der Erddeponie anzuzeigen. In Tübingen war er erfolgreicher. Nach Ansicht der farbigen Fotos hegte der Tübinger Chemieingenieur sofort "Zweifel am ordnungsgemäßen Betrieb" der Erddeponie Hinterer Rieb und versuchte, dem Landratsamt Beine zu machen.

Erkennbar war auf den Aufnahmen, dass große Mengen grober und farbiger Bauschutt mit Erdaushub zugedeckt worden und bereits verbaut worden waren. Auch eine, Drainage, die überaus großzügig mit Bauschutt konstruiert worden war, konnte er entdecken. Bauschutt darf aber nur zum Wegebau in der Deponie verwendet werden, er darf nur aus Hechingen stammen und muss zuvor auf etwaige Belastungen, etwa durch Farben, Lacke oder Asbest, kontrolliert worden sein.

Nichts davon war hier geschehen. Die Wegebau-Regelung öffnete in Hechingen, so der Eindruck nach den Zeugenvernehmungen, Tür und Tor für den Missbrauch. Der Fakt, dass der Betreiber der Erddeponie ein Abbruchunternehmen hat und sein angestellter Deponiewart ein Verwandter von ihm ist, ließ Richter Herbert Anderer und den Staatsanwalt Michael Pfohl mehrfach nachhaken.

Er sei da zwar auch misstrauisch gewesen, räumte der Techniker des Landratsamtes ein, habe aber nie genügend in der Hand gehabt, um aktiv zu werden.