Der 20-jährige Angeklagte ging in Berufung. Ein weiteres Verfahren hat nun vor dem Landgericht begonnen. (Symbolfoto) Foto: Deck

Jungem Mann sind schon oft Sicherungen durchgebrannt. In Bewährungszeit mehrmals Menschen bedroht.

Hechingen - Räuberische Erpressung, Körperverletzung, Diebstahl und Beleidigung – dem 20-Jährigen sind schon oft die Sicherungen durchgebrannt. Jetzt steht er wieder vor dem Landgericht, und es stellt sich die Frage, ob er ins Gefängnis muss.

Zuletzt war er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Und in der Bewährungszeit sollten keine Straftaten mehr passieren, sonst droht Gefängnis. Aber im Jahr 2015 rastete ein 20-Jähriger wieder aus und bedrohte einen Mann mit einer Pistolenattrappe und sagte zu ihm: "Wenn du dich bewegst, erschieß ich dich". Das absolvierte Anti-Aggressionstraining schien keine Früchte zu tragen. Denn auch ein halbes Jahr später bedrohte er wieder andere Menschen. Dieses Mal über Facebook.

Dort kündigte er an, alle Schwulen in der Stadt zu töten. Im Chat drohte er einem anderen Nutzer, dessen Haus in die Luft zu sprengen und seine Familie umzubringen. Dafür wurde er im Mai diesen Jahres vom Amtsgericht Hechingen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Bewährung kam da nicht in Frage.

Gegen dieses Urteil ging er in Berufung. Und das bedeutet ein zweites Verfahren, diesmal vor dem Landgericht. Am Mittwoch begann die Verhandlung, und er versuchte mit seinem Verteidiger Carsten Kühn, Richter Hannes Breucker von seinem positiven Lebenswandel zu überzeugen. Die ihm vorgeworfenen Taten räumt er in vollem Umfang ein, aber er hofft auf eine geringe Strafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Dazu müssten die Vorverurteilungen unberücksichtigt bleiben, erklärt der Verteidiger.

Er will sich von negativen Einflüssen fernhalten

Vor Gericht schilderte der 20-Jährige, dass er seit September einen Ausbildungsplatz hat, zusammen mit seiner schwangeren Freundin lebt und sich von negativen Einflüssen fernhält. Sein Ziel sei es, ein "straffreies, glückliches Familienleben" zu führen. Außerdem besuche er regelmäßig freiwillig einen Psychologen.

Mit seiner Bewährungshelferin hat der Angeklagte gut zusammengearbeitet, zeigt der Bericht einer Bewährungshelferin, die Richter Breucker als sehr erfahren einstufte.

Am Donnerstag wird weiterverhandelt. Eine Bewährung wäre auf jeden Fall mit Auflagen verbunden, die ein künftiges Ausrasten verhindern sollten, erklärte der Richter. Der Angeklagte sagte, dass er keine Perspektive für sich mehr sehe, wenn er in Haft muss.