Am Hechinger Landgericht ist das Urteil im Drogenhändler-Prozess gefallen. Foto: Beiter

Im Hechinger Drogen-Prozess fällt Urteil. Mitangeklagte Frauen werden als Mitläuferinnen eingestuft.

Hechingen - Beide Dealer im Hechinger Drogenprozess dürfen in Haft eine Entzugsmaßnahme absolvieren, das hat Richter Hannes Breucker in seinem Urteil am Landgericht festgehalten.

Das Kilo Hasch, um das es ging, war Anlass für den tödlichen Schuss an der Staig vor einem Jahr gewesen. Im Prozess aber ging es nicht um den Mord, sondern um den Drogenhandel. Der war klar belegt. Fraglich war im Prozess nur, wie eine Waffe zu beurteilen ist, die die Dealer besessen haben. Dass die Waffe im Zusammenhang mit dem Drogenhandel eingesetzt wurde, dafür sah Breucker nicht genügend Hinweise. Andernfalls wäre eine sehr hohe Haftstrafe unausweichlich gewesen. So lag nur ein Verstoß gegen das Waffengesetzt vor, weil beide unerlaubt ein Pistole besaßen.

Giovanni M. erhielt unter anderem für Drogenhandel und Waffenbesitz eine vierjährige Haftstrafe, Alen S. viereinhalb Jahre. Beide werden nur kurz im Gefängnis sein, da das Gericht zustimmte, dass sie in Haft an einer einer Entzugsbehandlung teilnehmen. Er sehe in ihrer Drogensucht die Ursache für ihre Straftaten, erklärte der Richter. Eine Therapie sei eine Chance, von der schiefen Bahn herunterzukommen.

Die beiden jungen Frauen, die mit der Drogendealer-Clique zusammenwaren und die nach dem tödlichen Schuss an der Staig zeitweise die Tasche mit den Drogen bei sich versteckten, kamen dagegen mit Bewährungsstrafen davon. Liebe und die Suche nach sozialem Rückhalt in einer Gruppe hatte sie dazu gebracht, ihren Dealerfreunden zu helfen. Beide hatten gewusst, was sich in der Tasche befindet, hatten aber nicht selber mit Drogen gehandelt.

Richter Hannes Breucker hob hervor, dass sie durch den Zusammenhang mit dem großen Fall eher zufällig in den Landgerichtsprozess geraten sind. Ihr Vergehen hätte sonst in einem Verfahren am Amtsgericht geklärt werden können.