Prozess: Streit um Autoverkauf eskaliert / Strafverfahren wird gegen Geldauflage eingestellt

Ein Mann kommt mit einer Axt aus dem Haus und wird von einem Mann, von dem er sich bedroht fühlte, mit einer Wasserwaage niedergeschlagen. Der Wasserwaagen-Mann stand deshalb nun vor Gericht.

Hechingen. Was vor über einem Jahr bei Hechingen passierte, ließt sich nicht genau aufklären. Ein Mann will sich mit einer 1,50 Meter langen Wasserwaage gegen den Axtangriff gewehrt haben. Er habe gegen den Ellbogen geschlagen, erklärte er. Er habe aber auch eine schwere Verletzungen am Ohr erlitten, sagt dagegen der Axtmann.

Fakt ist, dass der Angeklagte nicht allein vor dem Haus des Axtangreifers auftauchte, sondern mit seinem Bruder und zwei Freunden aus Rumänien. Der Angeklagte und sein Bruder hatten den Hausbewohner zuvor schon übelst bedroht. Ausgangspunkt war der Verkauf eines Autos. Der Nebenkläger, ein 38-jähriger Ungar, hat dem Bruder des Angeklagten für 250 Euro ein altes Auto verkauft. Bezahlt war es noch nicht, als es nach 100 Metern bereits stehen blieb. Der Käufer ließ es auf den Hof des Bruders abschleppen, aber es ließ sich nicht mehr reparieren. Der Verkäufer wollte Auto oder Geld zurück. Doch er bekam beides nicht. Nachdem man sich am Telefon beschimpft hatte, tauchten die Bruder und zwei Freunden vor dem Haus des Autoverkäufers auf. Dieser bekam Angst, ließ den aufgebrachten Angeklagten nicht ins Haus, aber als seine Frau vor das Haus ging und übelst beleidigt wurde, sah er Rot. Erst forderte er seine Frau auf, eine Axt zu holen. Weil sie das nicht tat, holte er sie selber und versuchte, damit die Gruppe zu verscheuchen.

Er kassierte Schläge, ging zu Boden, verletzte sich so schwer, dass er die Folgen bis heute spürt. Wie die Schlägerei genau abgelaufen war, dafür lieferten die Zeugen vor Gericht aber unterschiedliche Versionen ab. Ein wichtiger Zeuge tauchte nicht auf. Der Verteidiger schlug vor, das Verfahren einzustellen. Der Nebenkläger war damit aber nicht einverstanden, und er stellte den Antrag, dass der fehlende Zeuge noch gehört werden sollte. Richterin Irene Schilling war aber dafür, gegen eine Wiedergutmachung von 500 Euro das Verfahren einzustellen. Dem stimmte auch die Staatsanwaltschaft zu.