Erst im März soll sich entscheiden, ob die Angeklagten in der Sache schuldig gesprochen werden. Foto: Steffen

Krankenkassen-Beträge für Mitarbeiter nicht abgeführt? Noch keine Klarheit am zweiten Verhandlungstag.

Hechingen - Hat ein polnischer Unternehmer die Beträge für die Krankenkasse seiner Mitarbeiter nicht abgeführt? Auch der zweite Verhandlungstag über diese Frage vor dem Hechinger Amtsgericht brachte darüber noch keine Klarheit.

Der angeklagte Handwerker aus einer Gemeinde im Mittelbereich Hechingen argumentiert, dass die vier Männer, die für ihn arbeiteten, als Sub-Unternehmer tätig gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft ist eher überzeugt, die Männer seien fest in seinen Betrieb integriert gewesen. Dann könnte ein Fall von Scheinselbstständigkeit vorliegen. Durch die Vernehmung von Zeugen versuchte die Richterin auch am Mittwoch, sich Klarheit über die Tatsachen zu verschaffen.

Beim Termin am Dienstag sagte ein Polizist als Zeuge aus. Er berichtet, dass er im Jahr 2011 einen Kleinbus beziehungsweise Transporter bei Empfingen routinemäßig im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüft habe. In dem weißen Fahrzeug saßen vier polnische Männer, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren. Der Polizist habe zunächst die Dokumente des Fahrers überprüft. Dieser habe ein Handy hervorgeholt, mit dem der Polizist dann die Verbindung zum angeklagten Unternehmer hergestellt habe, auf den das Fahrzeug zugelassen war.

Personen im Fahrzeug wirken auf die Polizeibeamten hilflos

Der Handwerker kam dann mit den Arbeitsverträgen seiner Mitarbeiter vorbei und wollte auf diese Art nachweisen, dass diese auf eigene Rechnung arbeiteten. Daran zweifelten die Polizisten jedoch. Dem Zeugen seien die Personen in dem Fahrzeug "hilflos" vorgekommen und nicht wie unabhängige Unternehmer, so der Polizist.

Der Angeklagte argumentiert vor dem Amtsgericht auf polnisch und lässt eine Dolmetscherin übersetzen. Er führt aus, dass er seine Aufträge genau kalkuliert. Er berechne den Preis pro Quadratmeter über die Anzahl der Minuten, die dafür benötigt werden. Mit einem Abschlag von fünf Prozent habe er Sub-Unternehmer beauftragt, die Arbeiten auszuführen. Falls mehr Stunden gebraucht wurden, habe er diese bezahlt. Er sagt, dass die polnischen Landsleute, die er beauftragt habe, in Deutschland krankenversichert gewesen seien.

In den nächsten Sitzungen soll geklärt werden, ob sich der Verdacht der Scheinselbstständigkeit erhärtet oder nicht.