BETRIFFT: Bericht "Sache damit noch nicht erledigt" vom 13. Januar

Geben die Initiatoren des Bürgerbegehrens etwa auf? Zur Klarstellung: Wir, Ruth Egelkamp und ich, haben das Bürgerbegehren 2017 initiiert, um dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung von Hausen am Tann damals aufzuzeigen, dass es im Sinne der Bürger von Hausen am Tann ist, alles dafür zu tun, um auf dem Plettenberg die Ostkulisse zu halten und die Süderweiterung zu blockieren, zumindest möglichst klein zu halten. Es liegt ein Gemeinderatsbeschluss mit Schreiben an das Landratsamt und an den Regionalverband vom 3. März 2018 vor, der noch weitgehender ist als die Forderungen des Bürgerbegehrens. Daher braucht es zum heutigen Zeitpunkt schlicht und einfach weder ein Bürgerbegehren noch einen Bürgerentscheid, da Gemeinderat, Verwaltung und mehr als 70 Prozent der Bürger von Hausen am Tann mit einer Stimme sprechen und dasselbe Ziel haben: Lärm- und Hochwasserschutz beibehalten, Möglichkeit der Reaktivierung der eigenen Trinkwasserquellen, Boden- und Grundwasserschutz erhalten, Vermeidung von Sprengerschütterungen, um Bauschäden zu vermeiden, Erhalt der Wohn- und Erholungsqualität auch in Hinblick auf den Tourismus im Oberen Schlichemtal und letztlich Fauna- und Floraschutz auf der außergewöhnlichen Hochfläche und Kulisse nach Hausen hin.

Und so können wir das Bürgerbegehren aus 2017, das laut Landratsamt übrigens Formfehler enthielt, problemlos zurückziehen, was wir mit unserem Schreiben vom 13. Januar bereits an die Gemeindeverwaltung getan haben.

Sollten der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung ihre Meinung ändern und statt einer nachhaltigen, zukunftsträchtigen Politik eine andere Richtung einschlagen, werden wir ein neues Bürgerbegehren aufsetzen, das noch deutlicher die Meinung der Bürger kundtut soll – und das dann auch juristisch einwandfrei sein wird.

Hans Edelmann

Hausen am Tann