Weil sich ein 20-jähriger verbotenerweise auf den Bahngleisen aufgehalten hat, musste ein Zugführer in Tübingen eine Notbremsung einlegen. (Symbolfoto) Foto: ON-Photography Germany/ Shutterstock

Ein alkohlisierter 20-Jähriger auf den Bahngleisen des Tübinger Hauptbahnhofs hat in der Nacht auf Dienstag einen Zugführer zur Schnellbremsung veranlasst. Gegen den Mann wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt.

Wie die Bundespolizei berichtet, hielt sich der mit mehr als zwei Promille alkoholisierte junge Mann gegen 0.30 Uhr im Bereich der Gleise nahe des Bahnbetriebswerks des Tübinger Hauptbahnhofes auf. 

Der Lokführer eines Zuges erkannte den 20-Jährigen noch rechtzeitig, leitete umgehend eine Schnellbremsung ein und kam vor dem jungen Mann zum Stehen. 

Die alarmierten Einsatzkräfte der Bundespolizei trafen den unverletzten 20-Jährigen noch vor Ort an und nahmen ihn mit aufs Polizeirevier. Gegenüber der Streife behauptete der 20-Jährige, sich verirrt zu haben, er habe eigentlich zum Hauptbahnhof gehen wollen. Er muss nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen. 

Bundespolizei warnt: Aufenthalt auf Gleis ist lebensgefährlich

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt. 

Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmt en Stellen, wie etwa Über-oder Unterführungen, überquert werden.