Die Arbeit am Auswertungscomputer bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie ist aufwendig. Foto: Dedert

Der Prozess um einen 36-Jährigen aus dem Kreis Freudenstadt, der in etlichen Whatsapp-Gruppen unter sexuellen Inhalten auch Kinderpornos empfangen haben soll, geht in die nächste Runde: Doch erneut werfen technische Details Fragen auf.

Kreis Freudenstadt/Rottweil – Wusste der Angeklagte von den Kinderpornos, die er über Whatsapp-Gruppen mit pornografischen Inhalten empfangen und weitergeleitet hat, oder sind die in der schieren Masse an erhaltenen Bildern und Videos untergegangen? Diese Fragen konnten im vorangegangen Hauptverhandlungstermin vor dem Landgericht Rottweil für ein Urteil nicht abschließend geklärt werden – zu viele technische Details waren noch offen.

In erster Instanz wurde der Angeklagte zum Tatbestand des Besitzes von kinderpornografischem Material freigesprochen, für die Weiterverbreitung allerdings zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Zu viel für den Angeklagten, weshalb sowohl er, als auch die Staatsanwaltschaft (zuungunsten des Angeklagten) Berufung einlegten. Doch ob der Angeklagte die illegalen Dateien wissentlich besessen sowie verbreitet hat, ist auch nach Fortsetzung der Hauptverhandlung mit einem weiteren Zeugen unklar.

Der 18. April wirft Fragen auf

Verkraftet das Handy überhaupt eine solche Datenmenge von 178 000 Bildern und über 5000 Videos? Ja, so der IT-Experte. Könne man nachvollziehen, wann die Schmuddel-WhatsApp-Gruppen gelöscht wurden? Der Zeuge verneinte das. Könne man aber herausfinden, ob der Angeklagte die illegalen Videos angesehen hat? Auch das verneinte der zuständige IT-Experte nach weiteren Ermittlungen.

Aus all den erhobenen Daten geht nur hervor: Am 18. April 2021 hat der Angeklagte das illegale Video empfangen. Mit dem gleichen Datum tauchte das Video im Bericht einer amerikanischen Behörde auf, der das ursprüngliche Ermittlungsverfahren überhaupt erst ins Rollen gebracht hat. Doch das Vorschaubild des Videos, das ein circa fünf- bis sechsjähriges Mädchen zeigt, wurde erst am 19. April 2021 vom Smartphone erstellt. Ein Smartphone erstellt Vorschaubilder von Videos erst, wenn auf irgendeine Weise mit dem Medieninhalt interagiert wurde – ob angeguckt, gelöscht oder weiterverbreitet, ist die Frage.

Verteidiger überzeugt von Unschuld

Die Tatsache, dass der Angeklagte die Kinderporno-Datei vom 18. April gelöscht hat, andere Sexvideos von diesem Tag in den Sicherungsdateien der Kriminalbeamten aber noch aufzufinden sind, könnte jedoch für ein Anschauen der Dateien und im Zweifel gegen den Angeklagten sprechen. Die Berufung seitens des Angeklagten wurde jedoch erneut nicht zurückgenommen: "Ich bin überzeugt von der Unschuld meines Mandanten", so der Verteidiger.

Die Hauptverhandlung im Whatsapp-Kinderporno-Prozess geht am 8. November in die nächste Runde.