Die Polizei versiegelte die Ferienwohnung im Haslacher "Sticker", in der die Leiche der 36-jährigen Rumänin während der Fasent gefunden worden war. Foto: Kleinberger

Prozessauftakt: 38-jähriger Beschuldigter sagt zum tödlichen Streit mit seiner Lebensgefährtin aus.

Offenburg/Haslach - Ein 38-jähriger Rumäne, der im Februar seine rumänische Lebensgefährtin in Haslach so heftig geschlagen haben soll, dass sie an den Verletzungen starb, steht seit Montag vor Gericht. Beim Prozessauftakt machte er eine umfangreiche Aussage.

Der Angeklagte spricht kein Deutsch, eine Dolmetscherin aus Kehl sorgte für die Verständigung. Das Landgericht unter dem Vorsitz von Heinz Walter versuchte am ersten Prozesstag, den Ablauf am 23. Februar und in der darauffolgenden Nacht so genau wie möglich zu rekonstruieren. Da der Beschuldigte zur Tatzeit nach eigenen Angaben erheblich alkoholisiert war, gab es allerdings einige Lücken.

Auf Nachfrage des Gerichts und der Vertreter der Nebenklage gab der relativ große und sehr kräftige Mann an, dass er am Morgen vor dem Streit etwa gegen 10 Uhr angefangen habe, zu trinken. Nach seiner Einschätzung seien es etwa 1,5 Liter Weißwein sowie Wodka aus einer 0,75-Liter-Flasche gewesen. In Letzterer, so ergänzte der Mann später, habe sich am folgenden Morgen nur noch ein kleiner Rest befunden.

Am Nachmittag war das Paar, das sich im Jahr zuvor in Rumänien kennengelernt hatte, in einer Kirche gewesen. Dort habe der Angeklagte geschworen, dass er künftig mit dem Trinken aufhören wolle. Das aber habe er auf seine am darauffolgenden Wochenende geplante Rückkehr nach Rumänien verschieben wollen. Nach einem gemeinsamen Abendessen sei der Angeklagte gegen 22 Uhr schlafen gegangen. Vermutlich kurze Zeit später sei er durch die Lebensgefährtin geweckt worden. Diese habe sich, so ergaben die Nachfragen des Gerichts, über seinen Ellenbogen auf ihrer Seite im gemeinsamen Bett beschwert. Er habe eine Ohrfeige bekommen, ergänzte der Beschuldigte, und dann seinerseits zwei Ohrfeigen ausgeteilt – aber mit der flachen Hand, da sei er sich sicher.

Die später am Opfer festgestellten massiven Verletzungen – unter anderem mehrere Rippenbrüche und ein stumpfes Hämatom am Kopf –, die die Anklage dem Mann vorwirft, könnten so nicht entstanden sein. Der Streit sei anschließend in der kleinen Küche weitergeführt worden. Dort habe der Angeklagte seine Lebensgefährtin einmal mit dem Fuß getreten. Der Mann schloss auf Nachfrage des Staatsanwalts aus, dass er das Knie verwendet habe. Der Tritt im Brustbereich habe dazu geführt, dass die Frau gegen den Türrahmen geprallt und dann zu Boden gegangen sei. Er habe sich anschließend mehrfach entschuldigt, die blutende Lippe mit einem Handtuch versorgt und sie dann ins Bett getragen. Die Frau sei ansprechbar gewesen und habe erklärt, dass sie ihre Ruhe haben und am Morgen alles Weitere klären wolle.

Erst am Morgen habe er dann, als er durch einen Anruf geweckt worden sei, bemerkt, dass die Frau tot war. Er sei in Panik geraten, habe sich etwas zu trinken besorgt und sich dann später der Polizei stellen wollen. Laut Anklage wurde der Angeklagte in einem Park in unmittelbarer Nähe des Polizeireviers Haslach festgenommen. Ob in der Nacht nach dem Streit telefoniert worden sei, und wer ein Bild des im Bett liegenden Opfers verschickt habe, wusste der Angeklagte nicht mehr zu beantworten.

Diesbezüglich gab es allerdings Widersprüche zu früheren Aussagen, die er bei der Festnahme und gegenüber der Staatsanwaltschaft gemacht hatte. Als er damit sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch Vertretern der Nebenklage konfrontiert wurde, sagte der 38-Jährige, dass er durch den Tod des Mädchens bereits genug bestraft sei. Die Zeugen sollten nicht lügen.

Für den Prozess gegen den 38-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge sind insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Am Donnerstag, 10. August, soll die Erste Große Strafkammer (Schwurgerichtskammer) unter dem Vorsitz von Richter Heinz Walter nach bisheriger Planung ein Urteil fällen.