Zwischen neuem Gewerbegebiet und Pfarrer-Langenbacher-Straße könnten einige Bauplätze entstehen. Foto: Dold Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Mehrere Bauplätze unterhalb der Pfarrer-Langenbacher-Straße möglich

Hardt (md). Bislang ist es Brachfläche, doch schon bald könnte sich das ändern. Zwischen dem neuen Gewerbegebiet und Gerüstbau Heil könnte – in welcher Form auch immer – gebaut werden. Bis es aber soweit ist, muss erst einmal ein Bebauungsplanverfahren über die Bühne gehen.

Diese Fläche, so Bauamtsleiter Harry Bernhardt, könnte als Mischgebiet ausgewiesen werden. Sie sei bislang nicht in einem Bebauungsplan enthalten. Wenn sich das ändere, sei eine Bebauung möglich.

Anregungen der Bevölkerung werden aufgenommen

Im Zuge des Verfahrens werde es eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit geben, zudem könnten die Träger öffentlicher Belange mögliche Bedenken und Anregungen einbringen.

Anschließend ist der Gemeinderat wieder am Zuge, bevor eine weitere öffentliche Auslegung erfolge, bei der weitere Anregungen – auch der Bevölkerung – aufgenommen und anschließend vom Gemeinderat abgewogen werden. Zuletzt werde der Satzungsbeschluss getroffen und dann könne gebaut werden, erklärte Bernhardt. Da hier Fristen einzuhalten seien, werde das Verfahren etwa ein Jahr dauern.

Möglich sei in einem Mischgebiet Wohnbebauung und Gewerbe, das das Wohnen nicht wesentlich erschwere, ergänzte Bürgermeister Michael Moosmann. Es gebe kein Bebauungszwang, man sei flexibel in der Nutzung.

Joachim Hilser und Jürgen Bargenda mahnten an, sich Gedanken über die Erschließung und Zufahrt zu dem Gelände zu machen. Eine weitere Parallelstraße neben Sulgener und Pfarrer-Langenbacher-Straße sah Hilser als nicht wirtschaftlich an. Die Zufahrt solle über die Pfarrer-Langenbacher-Straße erfolgen, so Moosmann. Dieses Vorhaben sei in den 1980er-Jahren bereits diskutiert und geplant worden. Diese Pläne werde er in der nächsten Sitzung vorstellen.

Letztlich beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Namen "Feurenmoos". In diesen werden die im Privatbesitz befindlichen Flächen sowie ein zusätzlicher Bereich, der der Gemeinde gehört, mit einbezogen sein.