Ein alter Kürbis? Ab in die Biotonne. Oder vielleicht doch nicht? (Symbolfoto) Foto: Pixabay/0-0-0-0

Halloween ist vorbei – wohin mit den Kürbis-Geistern? In die Biotonne? Ein Facebook-Post bringt eine andere Idee ins Spiel.

Irgendwann ist es so weit: Der Kürbis-Geist schimmelt, wird weich und es wird höchste Zeit, ihn zu entsorgen. Was wäre aber, wenn man mit dem Halloween-Kürbis doch noch etwas „Gutes“ tun könnte?

Auf Facebook kursiert ein Post, in dem vorgeschlagen wird, den Kürbis – statt ihn in die Biotonne zu werfen – in den Wald zu bringen. Als Futter für Wildtiere.

Doch ist das wirklich eine gute Idee? Der Tierschutzverein Villingen-Schwenningen widerspricht dem Post jedenfalls und beruft sich auf Forstkreise. 

In den Kürbissen seien Wachsreste enthalten, häufig schimmelten sie bereits. Beides sei problematisch für die Gesundheit der Rehe, führt der Tierschutzverein aus.

Was tun mit den alten Kürbissen?   Foto: Pixabay/gadgemayur

Sind Kürbisse geeignetes Futter für Wildtiere?

Wir haben beim Forstamt in Villingen-Schwenningen nachgefragt. Forstamtsleiter Tobias Kühn weist auf das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) hin. Kürbisse seien kein erlaubtes Futtermittel. Wildtiere wie Rehe sollten von Privatpersonen generell nicht gefüttert werden, denn „Tiere finden genügend Nahrung“, so Kühn.

Auch Sebastian Hascher, Pressesprecher des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), bezieht sich auf das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Das Füttern von Wildtieren wie Rehen sei grundsätzlich verboten. Wer dennoch die Tiere füttere, handelt demnach ordnungswidrig.

Hohe Geldstrafe droht

„Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus könnte auch ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften vorliegen, wenn Abfälle (auch organische) in der Natur entsorgt werden“, teilt Hascher mit.

Falsches Futter kann zum Tod der Tiere führen

Laut Hascher sei die Fütterung ein Eingriff in die natürlichen Vorgänge mit vielfältigen Folgen. Sie trage zu Wildschäden an land- oder forstwirtschaftlichen Flächen bei. Außerdem könne eine nicht artgerechte Fütterung zu gesundheitlichen Problemen der Wildtiere oder sogar zum Tod führen.

Fütterungen können nur durchgeführt werden, wenn eine genehmigte Fütterungskonzeption vorliegt. Diese dürfte dann nur mit den in der Durchführungsverordnung zum JWMG in Paragraf 3 genannten Futtermitteln erfolgen, so Hascher.