Im Haiterbacher Rathaus hat man sich Gedanken über Videokonferenzen des Gemeinderats gemacht – jetzt wird die Hauptsatzung geändert.Foto: Priestersbach Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Bei der notwendigen Änderung der Hauptsatzung gibt es allerdings auch vier Gegenstimmen

Künftig kann auch der Haiterbacher Bürgermeister Andreas Hölzlberger Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Bei vier Gegenstimmen gab das Gremium grünes Licht für den Verwaltungsvorschlag.

Haiterbach. Wie der Bürgermeister in der Kuckuckshalle ausführte, biete eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung die Möglichkeit, Sitzungen des Gemeinderats in Zukunft virtuell durchzuführen – wenn es die Situation erfordert und ein Zusammenkommen des Gemeinderats in Präsenz nicht möglich ist. Gleichzeitig machte Andreas Hölzlberger aber ebenfalls deutlich, dass die Durchführung von virtuellen Gemeinderatssitzungen in seinen Augen rechtlich noch mit Fragezeichen behaftet ist. Deshalb wolle er bei der Anwendung der Neuregelung solange große Zurückhaltung üben, bis es eine Rechtsprechung gibt, die Klarheit schaffe.

Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlichen Raum

Nach dem im vergangenen Jahr neu gefassten Paragraphen 37a der Gemeindeordnung kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass notwendige Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können. Dies gilt allerdings nur, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mit geeigneten technischen Hilfsmitteln – zum Beispiel in Form einer Videokonferenz – möglich ist.

Dieses Verfahren darf bei Gegenständen einfacher Art gewählt werden, bei anderen Gegenständen darf es jedoch nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Zu diesen schwerwiegenden Gründen zählen unter anderem Naturkatastrophen oder der Seuchenschutz. Bei öffentlichen Sitzungen muss zudem eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum sichergestellt sein. Vom Stuttgarter Innenministerium wurde in seinen Hinweisen zu diesen gesetzlichen Regelungen ausgeführt, dass auch Hybridsitzungen möglich sind, in denen ein Teil der Ratsmitglieder anwesend ist, während andere per Video zugeschaltet werden.

Die Freien Wähler hatten mit dieser Änderung der Hauptsatzung ein Problem: So machte Gerhard Walz deutlich, dass er grundsätzlich für Präsenzsitzungen plädiere. Nachdem die Gemeindeordnung alle Sitzungen mit Gegenständen einfacherer Art per Videokonferenz zulasse, stellte er den Antrag, dass der Bürgermeister diese nur dann einberufen dürfe, "wenn schwerwiegende Gründe vorliegen". Wie Bürgermeister Hölzlberger erwiderte, würde er "diese Einschränkung nur ungern vornehmen" – und auch der Gemeinderat folgte diesem Antrag in der Abstimmung nicht.

Reiner Schuon (FWH) stellte klar, dass er seine Ratsunterlagen auch in Zukunft in Papierform erhalten möchte, wobei er in Videokonferenzen Probleme bei der Behandlung von nichtöffentlichen Punkten sehe – denn man wisse ja nicht, wer sich dann bei den jeweiligen Räten noch im Raum befinde. Von einer "wackeligen Sache" sprach Johann Pagitz als Fraktionssprecher der Freien Wähler mit Blick auf die fehlende Rechtssicherheit. Auf seine Frage, wie bei Videokonferenzen abgestimmt werde, stellte der Rathauschef fest, "per Bild und Handzeichen".

Für die UBL wies deren Fraktionssprecher Uli Seeger darauf hin, dass mit dem Beschluss "die Basics für die Zukunft geschaffen werden". Dies sei notwendig, und Seeger befürchtet: "Das wird nicht die letzte Pandemie sein und wir müssen uns für die Zukunft aufstellen." UBL-Rat Timo Thal merkte an, dass es gut sei, digitale Lösungen zu finden, um mit der Zeit zu gehen. Allerdings müsse man sich mit Blick auf die sogenannten Hybridsitzungen Gedanken machen, wie einzelne Räte einer Präsenzsitzung zuverlässig digital zugeschaltet werden können.