Zwei Jugendliche mussten sich wegen Sachbeschädigung verantworten.Foto: dpa Foto: Schwarzwälder Bote

Urteil: Zwei Jugendliche wegen Schmierereien vor Gericht

Haiterbach/Nagold. Weil sie Hakenkreuze und Phallussymbole auf den Boden gepinselt und eine stationäre Blitzanlage besprüht: haben, hat das Amtsgericht Nagold hat zwei Jugendliche – einer aus Nagold, der andere aus einem Horber Stadtteil – wegen Sachbeschädigungen in fünf Fällen verwarnt. Außerdem werden sie zur Kasse gebeten. Einer von ihnen darf das Haus in den nächsten Monaten zwischen 23 und 5 Uhr nicht verlassen.

Im August vergangenen Jahres saßen beide zusammen und haben gegrillt. Gegen Abend fassten sie den Entschluss, nach Haiterbach zur damaligen Freundin des Auszubildenden aus Nagold zu fahren. Weil sein Verhältnis zu ihr "nicht mehr so prickelnd war" und er "schwer enttäuscht" gewesen sei – wie der Angeklagte in der Verhandlung aussagte – pinselte er vor dem Haus der jungen Frau einen Penis auf den Boden Das brachte ihn offenbar in Fahrt, so dass er in der Umgebung mehrere Plätze mit Hakenkreuzen und Phallussymbolen verschandelte, auf der Fahrbahn einer Straße einen 30 Meter langen Strich zog und am Nagolder Ortseingang Nagolds einen Blitzer verunstaltete.

Bei seinen und den Attacken seines Freundes entstand ein Sachschaden von 2700 Euro. "Das waren sehr dumme Aktionen", zeigte sich der Beschuldigte aus Nagold in der Verhandlung reumütig. Damals habe er "noch mehr dumme Sachen gemacht". Im Dezember 2019 hatte ihn das Amtsgericht Nagold wegen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zur Zahlung von 800 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Diesmal setzte es Anzeigen der Städte Haiterbach und Nagold sowie des Landkreises Calw. Bei Hausdurchsuchungen stießen die Polizisten im Zimmer des Angeklagten aus Nagold auf eine große so genannte Reichskriegsflagge und Symbole an der Wand, die auf eine rechtsradikale Gesinnung hindeuteten.

"Ich bin kein Rechtsradikaler", wies der Angeklagte Vermutungen von Staatsanwältin Stephanie Schatz als nicht zutreffend zurück. Er müsse aufpassen, "dass solche Sachen nicht weiter nach außen dringen, sonst könnte das schnell zur Straftat führen", ermahnte ihn der Richter. Entdeckt wurden bei ihm außerdem Tüten mit Betäubungsmitteln. Die Flagge sei inzwischen abgehängt und die nationalsozialistischen Symbole entfernt, schaltete sich sein Verteidiger ein.

Der zweite Jugendliche, ein Straßenbau-Auszubildender, war bei den strafbaren Handlungen als Fahrer und Sprüher beteiligt. Warum er das ohne konkreten Anlass getan habe, wunderte sich die Vertreterin der Anklage und bekam zur Antwort: "Er ist seit der Schulzeit mein Kumpel." Anders als sein Freund hatte er sich bisher nichts zuschulden kommen lassen.

Zwei Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe Calw beleuchteten die familiären Verhältnisse und schulischen Leistungen der beiden Angeklagten. Ihrer Einschätzung nach habe sich besonders beim Jugendlichen aus Nagold in der Zwischenzeit vieles zum Positiven verändert, was seine als Zuhörerin im Saal sitzende Mutter bestätigte. Seitdem ihr Sohn nicht mehr mit der Freundin zusammen sei und sich von der damaligen Clique entfernt habe, "ist er ein ganz anderer".

Staatsanwältin Katz beantragte in ihrem Plädoyer, beide Angeklagten zu verwarnen und forderte sie auf, die Schadenssumme zu begleichen.

"Mein Mandant hat sein Leben wieder im Griff", äußerte sich der Verteidiger des Jugendlichen aus Nagold. Richter Link beließ es in seinem Urteil bei einer Verwarnung für beide, außerdem müssen sie die Reinigungskosten bezahlen. Der Lehrling aus Nagold muss das bei der Verhandlung im Dezember 2019 auferlegte Anti-Aggressionstraining fortsetzen und die damals verfügte Ausgangssperre in der Nacht wird um drei Monate verlängert.