Um eine verkehrliche Erschließung eines späteren Baugebietes im Schopfloch sicherstellen zu können, übt die Stadt ein ihr zustehendes Vorkaufsrecht für zwei Teilfächen aus. Foto: Kost Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gemeinderat gibt der Verwaltung das Mandat, im Schopfloch ein Vorkaufsrecht auszuüben

Um die Erschließung eines künftigen Baugebietes sicherzustellen, macht die Stadt im Stettener "Schopfloch" von ihrem Vorkaufsrecht für zwei Teilflächen Gebrauch. Auf Wunsch des Stettener Ortschaftsrates und mit einem Mandat des Gemeinderates.

Haigerloch-Stetten. Dieser beschloss nämlich in seiner jüngsten Sitzung am 20. März nämlich die Ausübung des Vorkaufsrechtes. Allerdings in geheimer Abstimmung. Fristgerecht zum 30. März hat die Stadt das Vorkaufsrecht nach Angaben von Haupt- und Bauamtsleiter Hans-Martin Schluck gegenüber unserer Zeitung inzwischen auch umgesetzt.

Unumstritten war der Eingriff, den CDU-Stadtrat Michael A.C Ashcroft sogar mit einer "Zwangsenteignung" verglich, jedoch nicht. Das dokumentierte auch das Abstimmungsergebnis: Bei 15 Ja- gab es auch acht Nein-Stimmen. Selbst der Stadtverwaltung war diese ihr laut Baugesetzbuch rechtlich mögliche Maßnahme nicht ganz geheuer. Bürgermeister Heinrich Götz: "Die Ausübung eines Vorkaufsrechtes ist ein scharfes Schwert und mir wäre es lieber gewesen, wir hätten hier eine andere Lösung hinbekommen." Aber eine solche sieht die Verwaltung eben nicht.

Konkret geht es um die Teilflächen zweier Grundstücke (insgesamt 2953 Quadratmeter) an der Ecke Lehrstraße/Schopfloch, denen der Hauptamtsleiter Hans Martin-Schluck eine "Schlüsselfunktion" beimisst und im Gemeinderat auch erklärte, warum die Flächen so wichtig sind. Denn nur von dort aus kann seinen Darlegungen zufolge eine Straße zur Erschließung weiterer Baugrundstücke im Schopfloch erschlossen werden. "Wenn wir das Vorkaufsrecht nicht ausüben, dann gibt es auch kein Baugebiet Schopfloch", lautete Schlucks nüchternes Fazit.

Dass sich die Stadt in dieser Sache aktiv einschaltet, war übrigens auch der Wunsch des Ortschaftsrates, denn in Stetten besteht dringender Bedarf an Bauland, da sich nur noch zwei Bauplätze im Ort in städtischem Besitz befinden. Eine Erweiterung des Schopfloches würde übrigens nach ersten groben Skizzierungen des Empfinger Planungsbüros Gförer Platz für rund 28 Häuser bieten.

Weniger zur Freude ist dieser schwerwiegende Eingriff allerdings für eine Erbengemeinschaft, die für die beiden Grundstücke samt Haus einen Abnehmer gefunden und den Verkauf bereits besiegelt hat. Durch die Ausübung des Vorkaufsrecht durch die Stadt erleiden die Erben einen deutlichen finanziellen Verlust.

Auch der Käufer kritisierte in der Bürgerfragestunde zu Beginn der Gemeinderatssitzung das Ansinnen von Verwaltung und politischen Gremien. Die Argumentation, dass Stetten ohne die Grundstücke quasi ausblute, konnte er nicht teilen. Er fand, es sei "kein gutes Verhandlungsgebaren der Stadt, die Leute so unter Druck zu setzen".

Angekauft werden die Teilflächen übrigens zu einem Quadratmeterpreis von 13 Euro, insgesamt also 38 400 Euro. Der Gemeinderat hatte nämlich schon im April 2017 beschlossen in diesem Bereich für unbebaute Flächen 13 Euro zu bezahlen. Normalerweise beläuft sich der Richtwert für Bauerwartungsland auf sechs Euro.

In nichtöffentlicher Sitzung wurde über diesen komplizierten Fall weiterdiskutiert.