Obere Auchtert: Gemeinderat stimmt Bebaungsplanänderung zu und schließt Einzelshandelansiedlungen aus

Null Erfolg hatte der Vorstoß des Stettener Ortschaftsrates, im überarbeiteten Bebauungsplan für das Gewerbegebiet "Obere Auchtert" Einzelhandel nicht kategorisch auszuschließen. Der Gemeinderat beschloss am Dienstag den Plan ohne diesen Änderungswunsch.

Haigerloch-Stetten. Der Auftrag, den der Stettener Ortschaftsrat vor einer Woche seinen vier Vertretern im Haigerlocher Gemeinderat mitgegeben hatte, war klar: Sie sollten ihren Gemeinderatskollegen empfehlen, der Erweiterung der Baugrenzen in dem Bereich, wo sich jetzt noch das alte Maas-Tankstellengebäude befindet, zuzustimmen, dem Ausschluss jeglicher Einzelhandelsansiedlung aber nicht (wir haben berichtet).

Einzelhandel sollte stattdessen möglich sein, wenn er "kein zentrumsrelevantes Sortiment" aufweist und auch zu keiner Agglomeration (Anhäufung) von Geschäften führt. Damit wollte man Geschäftsfrau und Grundstücksinhaberin Maria Nordwig wenigsten eine kleine Chance geben, überhaupt ein Geschäft auf dem Gelände an der B 463 ansiedeln zu können.

Angesichts direkt benachbarter Orte wie Stetten mit rund 1600 Einwohnern und Owingen mit rund 1400 Einwohnern müsse man doch hier eine Grundversorgung zugestehen dürfen, meinte Stettens Ortsvorsteher Walter Stocker (CDU).

Hörte sich gut und vernünftig an, doch Planer Gebhard Gfrörer ließ solche Gedanken von vorneherein platzen wie eine Seifenblase. Gfrörer: "Mit dem Lidl-Markt und der Tankstelle, die vom Regionalverband übrigens mehr als Einkaufsgeschäft gesehen wird, haben wir bereits eine Agglomeration." Weil sie schon einmal da sind, würden Lidl und Tankstelle zwar Bestandsschutz genießen, aber noch etwas in dieser Art dazu zu bauen sei nicht möglich.

Der Landschaftsarchitekt untermauerte seine Aussagen mit einem Hinweis auf eine bereits 2017 erfolgte Änderung des Regionalplanes. Seither seien Einzelhandelsstandorte in Gewerbegebieten oder an Bundesstraßen nicht mehr möglich. Erforderlich zu deren Ansiedlung seien angrenzende Wohngebiete.

Gfrörer nannte aber auch noch einem anderen Grund, warum er eine Änderung der Formulierung im Bebauungsplan nicht für ratsam hielt. Beim Zulassen von Einzelhandel könne man dies nicht auf bestimmte Geschäfte beschränken, sondern dann gelte das für jeglichen Einzelhandel. In diesem Fall würde der Bebauungsplan aber vom Landratsamt nicht genehmigt. Sein nüchternes Fazit lautete deshalb: "Mehr Chancen haben wir im Moment nicht."

Solchen schwerwiegenden Argumenten vermochten die Gemeinderäte nichts entgegenzusetzen und deshalb blieb es bei der Formulierung im Bebauungsplan, dass Einzelhandelsbetriebe jeglicher Art ausgeschlossen wird.

Was aber bleibt dann als Alternative? Ein bisschen was ist schon noch übrig, wie die Erläuterungen von Gfrörers Assistentin Jana Walter nahe legten. Neben der OMV-Tankstelle dürften zum Beispiel Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Geschäfts- und Büroräume, Verwaltungsgebäude oder Anlagen für sportliche Zwecke realisiert werden.

Auch wenn diese Kröte für manche der Gemeinderäte nur schwer zu schlucken war, so hatte Gebhard Gfrörer dennoch einen kleinen Trost parat. Ein Bebauungsplan, so der Planer, sei nichts Statisches und wenn sich die Gesetzeslage je verändere, könne man ihn auch wieder ändern.

Der Haigerlocher Gemeinderat stimmte außerdem dem Erlass einer Veränderungssperre für die "Obere Auchtert" zu, bis der geänderte Bebauungsplan Rechtskraft erlangt.