Neuer Stadtrat: Keine Hinderungsgründe

Haigerloch (tk). Die bei den Kommunalwahlen im Mai gewählten 25 Gemeinderäte und Gemeinderätinnen können am 29. Juli alle ins Amt verpflichtet werden.

Der Stadtverwaltung sind keine Gründe bekannt, die das Eintreten einer der 29 gewählten Personen in das neue Gremium verhindern würden. Bürgermeister Heinrich Götz gab dies am Dienstag dem alten Gemeinderat zur Kenntnis.

Verwandtschaftliche Hinderungsgründe gelten übrigens nur für ein und das selbe politische Organ. Wenn also zum Beispiel ein Gemeinderat einen Bruder im Ortschaftsrat hätte, spielt das keine Rolle.