Milde Winter, üppige Maisfelder: Die Wildschweinpopulation wächst und macht den örtlichen Jägern zu schaffen – vor allem wenn es um die Regulierung von Wildschäden geht. Foto: Hirschberger Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Neue Richtlinien für Jagdverpachtung festgelegt

Lange mussten die Jäger am Dienstag ausharren, bis ihr Thema dran war. Der Gemeinderat befasste sich mit neuen Richtlinien, die bei der im April 2019 anstehenden Jagdverpachtung gelten sollen. Großes Thema dabei: Der Aufbau einer Wildschadenskasse.

Haigerloch. Am 31. März 2019 enden nach neun Jahren Laufzeit die neun Jagdpachtverträge mit der Stadt. In den neuen Pachtverträgen, die ab 1. April 2019 gelten, sind jedoch Regelungen zu berücksichtigen, die das 2015 in Kraft getretene Jagd- und Wildmanagementgesetz (JWMG) fordert.

Zudem haben auch die lokalen Jagdpächter ihre Sorgen und Nöte. Ihr größtes Problem: Die Schäden, welche die trotz aller Bejagung wachsenden Schwarzwildbestände in der Landwirtschaft verursachen und die Jäger in vollem Umfang zu begleichen haben. Das finanzielle Risiko durch die hohe Schwarzwildpopulation könne man nicht mehr eingehen, so die Jäger. Zudem lasse sich der Schadensersatz auch nicht mehr durch Erlöse aus Wildbretverkauf gegenfinanzieren – die Preise für Wildfleisch sind im Keller.

Am 14. November kam es schließlich zu einem Gespräch über den Inhalt der neuen Jagdpachtverträge und den Bedürfnissen der Jägerschaft wurde dabei Rechnung getragen.

So wird zum Beispiel die Dauer der Jagdverpachtung von neun auf sechs Jahre verkürzt und der Pachtpreis pro Hektar Wald beziehungsweise Feld verändert. Der Pachtpreis für den Wald wird ab 2019 von derzeit gültigen 5,50 Euro pro Hektar auf künftig 6,50 Euro pro Hektar angehoben, gleichzeitig aber der Pachtpreis von Feldern von 2,50 Euro auf einen Euro pro Hektar gesenkt.

Dadurch sinken die Pachteinnahme der Stadt insgesamt um 20,6 Prozent. Hat sie bisher aus der Jagdpacht jährlich 22 940 Euro eingenommen, so wird sie künftig "nur" noch 18 205 Euro an Pacht erhalten.

Neu ist auch, dass in den künftigen Richtlinien zwischen Wildschäden in Wald und Feld unterschieden und eine Wildschadenskasse aufgebaut wird. Und zwar mit den Einnahmen aus der Feldverpachtung, das sind immerhin 4555 Euro.

Die Jäger werden künftig zwar weiterhin bis zur Höhe der jährlichen Gesamtpacht die Wildschäden zu 100 Prozent übernehmen, gibt es darüber hinaus aber weitere Schäden, werden diese aus der Wildschadenskasse beglichen – so lange bis diese eben leer ist. Bei dieser Regelung bleibt es, auch wenn Thorsten Hellstern (CDU) forderte, die Wildschadenskasse mit den kompletten Jagdpachteinnahmen der Stadt zu füllen.

Außerdem wichtig: Ab 2019 müssen zwei Jagdgenossenschaften gebildet werden. Zur Genossenschaft I zählen Owingen und Stetten, alle anderen Stadtteile zur Genossenschaft II. Außerdem wird der Jagdbogen Bad Imnau/Bittelbronn in zwei Reviere aufgeteilt.

Die Neuverpachtung der künftig zehn Jagdreviere wird am 11. Januar von der Stadt in ihrem Amtsblatt bekannt gemacht.