Wie viel ist der Grund und Boden wert? Da gibt es rund um Calw erhebliche Unterschiede. Foto: © MAURO - stock.adobe.com

Im Poppeltal sind Grundstücke am günstigsten, in Ostelsheim am teuersten. Das ermittelte nun der neu gegründete gemeinsame Guterachterausschuss der Stadt Calw.

Calw/Schömberg - Wo wohnt es sich am günstigsten? Und wo ist der höchste Bodenniveauwert? Der gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Calw hat in seiner jüngsten Sitzung in Schömberg die im Zusammenhang mit der anstehenden Grundsteuerreform notwendigen Bodenrichtwerte zum Hauptfestsetzungszeitpunkt 1. Januar 2022 beschlossen.

Die neuen Bodenrichtwerte werden ab dem 1. Juli im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg zur Verfügung stehen. Das Portal ist für alle Bürger kostenfrei online zugänglich. Die dort hinterlegten Bodenrichtwerte sind für die Ermittlung der Grundbesitzwerte im Zusammenhang mit der anstehenden Reform der Grundsteuer wichtig. Hierzu werden in diesen Tagen alle Grundstückseigentümer von der Finanzverwaltung angeschrieben. Diese müssen ihren Grundbesitzwert grundsätzlich selbst ermitteln und dem zuständigen Finanzamt mitteilen.

Gesetz regelt Wert

Wie der Grundsteuerwert ermittelt wird, ist durch das Landesgrundsteuergesetz geregelt. Dort heißt es: "Der Grundsteuerwert der Grundstücke ermittelt sich durch Multiplikation ihrer Fläche des Grunds und Bodens mit dem jeweiligen Bodenrichtwert gemäß Paragraf 196 des Baugesetzbuchs. Maßgebend ist der Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks in der Bodenrichtwertzone, in der sich das zu bewertende Grundstück befindet."

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, stichtagsbezogene Lagewerte des Bodens für "nach Art und Maß der Nutzung weitgehend" übereinstimmende Gebiete (Bodenrichtwertzonen). Die Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sollen "weitgehend mit den vorherrschenden grund- und bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen" in der Bodenrichtwertzone übereinstimmen.

Für einzelne Grundstücke oder auch einzelne Grundstücksteile werden keine Bodenrichtwerte ermittelt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass innerhalb einer Bodenrichtwertzone auch Grundstücke liegen können, die beispielsweise aufgrund ihrer Größe, ihres Zuschnitts oder hinsichtlich ihrer baulichen Ausnutzung, nicht mit dem Bodenrichtwertgrundstück hinreichend übereinstimmen. Diese Fälle nimmt der Gesetzgeber in Kauf, da es sich bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts um eine Massenbewertung handelt. In Härtefällen, in denen der Grundbesitzwert auf Basis der Bodenrichtwerte um mehr als 30 Prozent vom tatsächlichen Wert des Grundstücks abweicht, kann dieser über ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesen werden.

Bietet Gutachten an

Qualifiziert ist ein Gutachten, wenn dieses beispielsweise durch den zuständigen Gutachterausschuss erstellt worden ist. Der gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Calw bietet solche Gutachten für Althengstett, Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein, Bad Wildbad, Calw, Dobel, Enzklösterle, Gechingen, Höfen, Neubulach, Neuweiler, Oberreichenbach, Ostelsheim, Schömberg, Simmozheim und Unterreichenbach zu einem vergünstigten Festpreis an. Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Preisen erhöhen sich überall

Wie der Gutacherausschuss-Vorsitzende Andreas Quentin betonte, sind die nun zum 1. Januar 2022 ermittelten Bodenrichte zum ersten Mal federführend durch den gemeinsamen Gutachterausschuss ermittelt worden. In der Vergangenheit seien die Ausschüsse der jeweiligen Gemeinden verantwortlich gewesen. Es sei eine große Kraftanstrengung in den vergangenen Monaten nötig gewesen, um die Bodenrichtwertkarten auf eine einheitliche Darstellung zu heben und die Bodenrichtwerte zum Hauptfestsetzungszeitpunkt abzuleiten. Quentin dankte für die Unterstützung der dem Gutachterausschuss angeschlossenen Kommunen und den ehrenamtlichen Gutachtern für ihre Arbeit.

Über alle Kommunen hinweg hat sich der Durchschnittspreis für gemischte Bauflächen von 140 auf 150 Euro pro Quadratmeter und für Wohnbauflächen von 180 auf 200 Euro pro Quadratmeter gesteigert, wobei es große Niveauunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden gebe, wie Quentin betonte. Während im Poppeltal Wohnbauflächen einen Bodenrichtwert von 70 Euro pro Quadratmeter aufwiesen, liege der selbige in Ostelsheim bei bis zu 470 Euro pro Quadratmeter. Die höchsten Bodenwertsteigerungen hatten Bad Herrenalb, Bad Wildbad, Dobel, Enzklösterle und Höfen zu verzeichnen. Hier wurden die bisherigen Werte um etwa 25 Prozent angehoben. Die geringste Anhebung erfolgte in Simmozheim mit rund drei Prozent.