Elf Euro müssen künftig Pro Nase und Stunde vom Verursacher an die Feuerwehr bezahlt werden, wenn diese ausrücken muss. Voraussetzung dafür ist allerdings grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Foto: © Jörg Hüttenhölscher – adobe.stock.com Foto: Schwarzwälder Bote

Feuerwehr: In manchen Fällen kann ein Kostenersatz beim Verursacher geltend gemacht werden

Gütenbach. Die Feuerwehr nimmt wichtige Aufgaben für die Kommune wahr, kostet aber auch Geld. Bei bestimmten Einsätzen der Feuerwehr kann die Gemeinde Kosten vom Verursacher zurückverlangen. Hierzu verabschiedete der Gütenbacher Gemeinderat jüngst eine entsprechende Satzung zur "Regelung des Kostenersatzes". Wie Bürgermeisterin Lisa Wolber erklärt, können Kosten unter anderem dann vom Verursacher zurückverlangt werden, wenn es sich um Einsätze wie Technische Hilfeleistung handelt oder wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Verursacher muss nach der nun beschlossenen Satzung beispielsweise elf Euro pro Feuerwehrmann oder -frau und pro Einsatzstunde zahlen. Die bisherige Regelung in Gütenbach machte hierfür lediglich 7,35 Euro pro Person und Stunde geltend. Das hatte für Verärgerung seitens der Feuerwehr gesorgt, erinnert sich Wolber. Das sei ja nicht einmal der Mindestlohn und zeige keine Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Feuerwehr, so die Kritik aus den Reihen der Feuerwehr. Nachdem diese Regelung auf das Jahr 2016 zurückging, sind nun drei Jahre vergangen, die in die Neukalkulation einfließen konnten, wodurch die Verwaltung nun auf die elf Euro pro Feuerwehrkraft und Stunde kam. "Das ist auch nicht viel", räumt Wolber ein. Aber für den Kommandanten sei das zumindest ein befriedigenderes Ergebnis.

Diese elf Euro kommen aber nicht den eingesetzten Feuerwehrleuten zugute, sondern fließen in die Gemeindekasse, wie auch die anderen in der Satzung geregelten Leistungen. So kann für den Einsatz eines Löschfahrzeugs 10/6 zum Beispiel 120 Euro je Stunde verlangt werden, ein Lüfter schlägt mit 20 Euro zu Buche und der Einsatz einer Rettungsschere mit 13 Euro.

Es gebe zwar auch eine Satzung zur Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Und die Feuerwehrleute könnten eine Entschädigung fordern. "Aber das findet bislang keine Anwendung", merkt Wolber an. Für die Feuerwehrleute sei ihre Arbeit ein Ehrenamt, erklärt sich Wolber den Verzicht der Feuerwehrler.

Anders stelle sich die Situation bei Arbeitgebern dar. Diese würden häufig einen Kostenersatz für den Arbeitsausfall geltend machen, wenn ihr Mitarbeiter zum Feuerwehreinsatz gerufen wurde. Das sei früher relativ selten verlangt worden, mittlerweile sei das aber fast die Regel. So musste die Gemeinde im vergangenen Jahr 2300 Euro an Arbeitgeber zahlen, 2017 seien es 5200 Euro gewesen und im Jahr 2016 sogar 13 200 Euro. Diese hohe Summe erklärt sich laut Wolber durch einen damaligen Großeinsatz wegen eines abgestürzten Hubschraubers und einer dreitägigen Suchaktion.

Aber zurück zu den möglichen Einnahmen der Gemeinde bei bestimmten Feuerwehreinsätzen. Ein Blick auf die Realität zeigt, dass Gütenbach davon nicht reich wird. So waren es im vergangenen Jahr keinerlei Einnahmen, im Jahr 2017 immerhin 9500 Euro, auch das als eine Folge des Großeinsatzes im Jahr 2016. Im Jahr 2016 habe es wiederum keine Einnahmen gegeben.

So zieht Wolber den Schluss, dass es sich bei dem Kostenersatz weniger um eine Einnahmequelle handelt, sondern viel mehr darum geht, formell die Dinge richtig abzuarbeiten. Die neue Satzung vereinfache die Anwendung, weil sie mehr ins Detail gehe. Vormals habe es lediglich eine Kostenordnung in Gütenbach gegeben. In der nun beschlossenen Satzung werde jedes Detail beschrieben, ab wann und in welcher Höhe ein Kostenersatz erhoben werden könne. Dass das keine verlässliche Einnahmequelle ist, zeigt die Bilanz der vergangenen Jahre. So sei das nun mal, resümiert Wolber. Es passiere lange Zeit gar nichts und dann ein paar Sachen hintereinander.