Ab 2026 muss für jedes Grundschulkind in der ersten Klasse eine Ganztagesbetreuung angeboten werden. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Das Ganztagesförderungsgesetz kommt – wie gelingt die Umsetzung? Darum ging es bei einer ersten Informationsveranstaltung im Landratsamt des Zollernalbkreises.

Das Gesetz sieht bis 2029 die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder vor, beginnend ab August 2026 für Kinder der ersten Klassenstufe.

Isabell Barth, Leiterin des Jugendamts Zollernalbkreis, informierte laut Landratsamt über den aktuellen Stand der gesetzlichen Grundlagen und wies darauf hin, dass es eine zentrale Aufgabe der Kommunen ist, bis 2026 für jedes Grundschulkind in der ersten Klasse eine Ganztagesbetreuung anzubieten.

„Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer umfassenden Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur für Kinder im Grundschulalter“, wird Barth zitiert.

Barth sichert Unterstützung zu

Sie sicherte den Städten und Gemeinden die kontinuierliche Unterstützung durch die Jugendhilfeplanung und die Fachberatung für Kindertagesbetreuung beim Landratsamt zu.

Die Informationsveranstaltung bedeutete den Auftakt auf dem Weg zur flächendeckenden Umsetzung des Gesetzes im Zollernalbkreis.

„Deutlich wurden dabei das Engagement und die Entschlossenheit aller Akteure, die Ganztagesbetreuung von Grundschülerinnen und Grundschülern voranzutreiben und durch ein vernetztes Vorgehen die Bildungs- und Entwicklungschancen der Kinder nachhaltig zu fördern“, heißt es in einer Pressemitteilung.