Wegen Graffiti musste sich jetzt ein 19-Jähriger vor dem Balinger Amtsgericht verantworten. Foto: Maier

20 Stunden gemeinnützige Arbeit muss ein 19-jähriger Balinger ableisten. Das ist die Quittung dafür, dass er eine Hütte in Bodelshausen mit Sprüchen und Bilder beschädigt hat.

Balingen/Bodelshausen - Es war die Nacht vom 15. auf den 16. Juni 2021. Eine Abschlussklasse feierte das Ende ihrer Schulzeit in einer Hütte in Bodelshausen.. Darunter waren auch ein damals knapp 18-jähriger Balinger und sein Kumpel, obwohl sie gar nicht zu der Klasse gehörten. Es ging hoch her. Vor Gericht gibt der Angeklagte am Dienstag an, an diesem Abend zusammen mit seinem Freund zwei Flaschen Wodka und eine Flasche Whiskey geleert zu haben. Dabei betont er gegenüber der Richterin: "Ich bin allgemein sehr negativ gegen Alkohol eingestellt."

An diesem Abend zumindest war er es nicht. Zu fortgeschrittener Stunde lernte er einen Gleichgesinnten kennen, schnell drehte sich das Gespräch um Graffiti. Die beiden beschlossen, sich gegenseitig ihre Kunst zu zeigen. Sie beschrifteten die Außenwand der Hütte mit Sprüchen, malten Figuren mit dicken Filzstiften. "Ich war so betrunken, dass ich gar nicht gewusst habe, was ich getan habe", rechtfertigte der Angeklagte vor dem Balinger Amtsgericht sein Verhalten.

Keine Wiedergutmachung

Als er am nächsten Tag wieder nüchtern war, erinnerte er sich zwar an seine Tat, direkten Kontakt mit der Gemeinde nahm er jedoch nicht auf, weder um den Schaden zu bezahlen, noch um die Schmierereien selbstständig zu entfernen – was die Richterin nicht gut fand. Der 19-Jährige sagte, es täte ihm leid, was er getan habe, zeigte Reue.

Die Schule hat er mehrfach gewechselt, ist einmal sogar wegen Drogen von der Schule geflogen. Einen Abschluss hat er nicht. "Schule war nichts für mich, ich habe es zweimal probiert", fasste er zusammen. Vielmehr lägen seine Schwerpunkte auf Kunst und auf Sozialem, weswegen er sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr beworben hat.

20 Stunden Arbeit als Strafe

Die Richterin verurteilte den jungen Mann schließlich zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zum Thema Graffiti gab sie ihm mit auf den Weg: "Gehen Sie an Plätze, wo man das darf, wo es den Leuten gefällt und sich niemand daran stört." Der Mann nahm das Urteil an.