Mit der Festsetzung der Maximalgebäudehöhe von 14 Metern bei einem Satteldach ließ sich der Gemeinderat jedoch die planerische Möglichkeit offen, um in den Grundstücksverhandlungen eine andere Dachform als das vom Projektträger geplante Flachdach privatrechtlich einfordern zu können.
Die Grundflächenzahl der Bestandsgebäude wird dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechend auf 0,6 erhöht, sodass eine weitreichendere Bebauung der Grundstücke als im Bestand rechtlich möglich wird, heißt es weiter in der Sitzungsvorlage.
Zufahrt nur über die Schulstraße möglich
Behörden wie auch Bürger hatten Kritik an der Zufahrt zum künftigen Pflegeheim geäußert. Diese soll nun nur über die Schulstraße erfolgen, da die Zufahrt über die Lombacher Straße kritisch gesehen wurde. Die Ausarbeitung dazu wird mit den Fachbehörden noch festgelegt, wobei das Verkehrskonzept nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist.
Dem Wunsch, Freizeitanlagen auf dem Plangebiet zu errichten, könne nicht entsprochen werden, so die Verwaltung, da dies nicht mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde vereinbar sei und entlang der viel befahrenen Landesstraße auch nicht der Verkehrssicherheit diene.
Der Gemeinderat beschloss die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf.
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