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Ob interkommunal oder nicht – die Gewerbeansiedlung bleibt in Steinach ein heiß umkämpftes Thema.

Die Gewerbeentwicklung in Steinach soll zügig angegangen werden und rein kommunal erfolgen: Das ist eine Forderung aus einem offenen Brief, den „Lebenswertes Steinach“ und „Zukunft Steinach“ an Bürgermeister Nicolai Bischler gerichtet haben. Diese Forderung barg einigen Zündstoff in der Gemeinderatssitzung am Montagabend.

Zunächst hakte in der Frageviertelstunde eine Bürgerin nach: Im Vorfeld des Bürgerentscheids sei der Eindruck erweckt worden, es sei möglich, eine Abfahrt zur B 33 zu bauen. Auch in dem offenen Brief sei Bischler aufgefordert worden, sich darum zu kümmern. Nun habe sie aus der Zeitung erfahren, dass nach Aussage Bischlers die Gemeinde allein für die Baukosten aufkommen müsse.

„Ich habe gesagt, dass der Bau der Abfahrt im Rahmen des Zweckverbands nur getragen worden wäre, läge diese auf Zweckverbandsgebiet“, bestätigte Bischler. Da das interkommunale Gewerbegebiet nicht erweitert wird, läge diese jedoch nicht auf dem Gebiet des Zweckverbands. Daher müsste die Gemeinde die Kosten tragen – „was letztlich der Gemeinderat zu entscheiden hat“, so Bischler.

Bedarf der Steinacher Firmen soll abgeklopft werden

Er umriss außerdem das weitere Vorgehen: Zunächst sollen die Bedarfsmeldungen der Steinacher Firmen aktualisiert werden. „Daraus ergeben sich eine mögliche Fläche und Lage des kommunalen Gewerbegebiets“, führte Bischler aus. Das werde im September zunächst mit dem Regionalverband besprochen. „Die Planung läuft jetzt kommunal, daher müssen wir uns auch über die Erschließung erneut Gedanken machen“, verdeutlichte er. Günter Schmidt und Gregor Uhl (FW) griffen das Thema im Verlauf der Sitzung auf. Derzeit wird an einem Verkehrsgutachten für die Gemeinde gearbeitet. Für Schmidt unverständlich: „Bevor ein aussagekräftiges Gutachten erstellt werden kann, müssen wir wissen, ob eine Auf- und Abfahrt gebaut wird oder nicht.“ Er stellte noch einmal die Frage, ob diese möglich sei. Bischler wiederholte: „Wenn, muss die Gemeinde sie bezahlen.“ Und verdeutlichte: „Allen Beteiligten muss klar sein, dass der Zweckverband in der jetzigen Lage nichts bezahlen wird.“ Ihm sei wichtig, zunächst den Bedarf bei den Firmen zu ermitteln – dann kämen mögliche Größe und Lage an die Reihe. Die Erschließung werde auf dieser Basis geregelt. Uhl meinte, beim Verkehrsministerium nachzufragen, wie es um die Auf- und Abfahrt bestellt sei, sei wichtig: „Wenn Sie das nicht tun wollen, dann können wir eine Abordnung von Gemeinderäten nach Stuttgart schicken und selbst beim Ministerium nachfragen“, wandte er sich an Bischler. Außerdem sei es nicht richtig, dass die Gemeinde die Kosten tragen müsse – aus Paragraph 15 der Satzung gehe hervor, dass der Zweckverband die Erschließung zu tragen habe.

Bischler hielt dagegen: Laut Paragraph 2 plane und erwerbe der Zweckverband das Verbandsgebiet. Paragraph 15 aus dem Zusammenhang gerissen zu lesen, funktioniere nicht. Wenn man alles im Zusammenhang lese, komme man zu dem Ergebnis: „Was nicht auf dem Zweckverbandsgebiet liegt, zahlt er nicht“, so Bischler. „Diesen Punkt sollten wir heute ein für alle mal zu den Akten legen“, gab er dem Plenum mit.

Darum geht’s

Ein Bürgerentscheid zur Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebiets „Interkom“ in Steinach ist im März denkbar knapp ausgegangen: Nur wenige Stimmen gaben am Ende den Ausschlag, dass das Gebiet nicht erweitert wird. Jetzt werden in der Gemeinde Forderungen laut, Gewerbeflächen kommunal weiter zu entwickeln.