Selbsttests können zusätzliche, wenn auch nur zeitlich begrenzte Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben, etwa vor einem privaten Besuch bei älteren Menschen, aber auch im Rahmen der Testkonzepte in Schulen und Kitas. (Symbolfoto) Foto: Zacharie Scheurer/dpa

Selbsttests sind derzeit im doppelten Wortsinne in aller Munde, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts Enzkreis. Was man über diese Art der Corona-Tests wissen und vor allem, was man tun muss, falls der Selbsttest positiv ausfällt, dazu informiert das Gesundheitsamt des Enzkreises.

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in unserem Newsblog

Enzkreis - Bei einem Selbsttest handelt es sich um einen Schnell-Test, der Bestandteile der Corona-Virushülle aufspürt (sogenannte Antigentest). Für die Probenahme ist unbedingt die Gebrauchsanweisung des Tests zu beachten. Bei den meisten positiven Testergebnissen war im Mund-Rachenraum zum Zeitpunkt des Abstrichs das Coronavirus nachweisbar; die betreffende Person kann andere anstecken, auch wenn sie keine Symptome zeigt.

Selbsttests können zusätzliche, wenn auch nur zeitlich begrenzte Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben, etwa vor einem privaten Besuch bei älteren Menschen, aber auch im Rahmen der Testkonzepte in Schulen und Kitas. Ein Selbsttest kann zudem sinnvoll sein, wenn man leichte Beschwerden verspürt beziehungsweise sich unwohl fühlt.

Wenn der Selbsttest positiv ausfällt, sollte man sich – auch wenn es derzeit noch keine rechtliche Pflicht dazu gibt - sicherheitshalber sofort zu Hause isolieren; das gilt auch für alle anderen Mitglieder des Haushaltes. Auf jeden Fall sollte der Arbeitgeber beziehungsweise bei Kindern auch die Schule oder Kita informiert werden. Wer Erkältungs-Symptome zeigt, sollte sich – auch bei einem negativen Schnelltest-Ergebnis – unbedingt an den Hausarzt wenden.

Video: Schwabo-Reporterin testet Corona-Selbsttest:

In jedem Falle sollte die positiv getestete Person unverzüglich ein Selbstauskunft-Formular ausfüllen und damit den positiven Test an das Gesundheitsamt melden. Das Formular ist auf der Homepage des Enzkreises unter diesem Link zu finden. Erst ab dem Datum dieser Meldung, deren Eingang schriftlich bestätigt wird, kann später eine Absonderungsbescheinigung für den Arbeitgeber oder die Schule beziehungsweise Kita ausgestellt werden. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich auch telefonisch bei der Hotline des Gesundheitsamtes unter 07231/3 08 68 50 melden. Sie ist montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr besetzt.

"Selbsttests haben eine höhere Fehlerrate als PCR-Tests. Deshalb muss nach jedem positiv ausgefallenen Selbsttest noch ein PCR-Test in einem Testzentrum oder bei einem Arzt durchgeführt werden, um das Selbsttest-Ergebnis zu bestätigen oder zu widerlegen", betont die Leiterin des Gesundheitsamtes, Brigitte Joggerst.

Wenn der Hausarzt nicht selbst testet, kann er an das Testzentrum in Pforzheim oder an eine Corona-Schwerpunktpraxis weitervermitteln. Eine Liste mit deren Kontaktdaten ist im Internet unter diesem Link zu finden.

Fällt auch der PCR-Test positiv aus, besteht eine unbedingte Absonderungspflicht für die betreffende Person und ihre Haushaltsangehörigen. Wenn der PCR-Test negativ ausfällt, der positive Selbsttest also nicht bestätigt wurde, kann die betroffene Person zusammen mit ihren Haushaltsangehörigen die häusliche Absonderung beenden.

"Das Ergebnis eines Selbsttests stellt immer nur eine Momentaufnahme dar", warnt Joggerst abschließend. "Die Einhaltung der AHA-Regeln ist daher nach wie vor von großer Bedeutung, und zwar nicht nur, weil immer mehr der leichter übertragbaren Virusmutationen unterwegs sind, sondern auch, weil nicht alle Infektionen mit dem Selbsttest entdeckt werden können."