Um Änderungen der Hauptsatzung der Stadt sowie eine Neuauflage der Geschäftsordnung der Ortschaftsräte ging es bei einer Sitzung im Brigachhaus.
Anwesend waren Ortschaftsräte aller Ortsteile. Laut Giovanni Costantino, Amtsleiter für Zentrale Steuerung und Dienste, fand zuletzt 2002 eine Änderung der städtischen Hauptsatzung statt, weshalb die seitdem zu verzeichnende Inflation und die Explosion der Baukosten nicht berücksichtigt seien.
Das hemme die Verwaltung in der täglichen Arbeit. Die kann bisher im Rahmen der Haushaltsabwicklung nur Beträge von unter 30 000 Euro ausgeben, darüber sind Technischer Ausschuss und Gemeinderat zuständig, was unter Umständen eine Wartezeit von drei bis vier Wochen bedeutet. Deshalb soll die Grenze künftig bei 50 000 Euro liegen. Dementsprechend soll die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses von 120 000 auf 200 000 Euro steigen, samt möglicher Überschreitung um bis zu 20 Prozent.
Neufassung soll Gremien und Verwaltung entlasten
Von 30 000 auf 50 000 Euro steigen sollen Beträge, die in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen, ebenso stiege die Möglichkeit der Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben von 6000 auf 15 000 Euro im Einzelfall, jedoch nicht mehr als 100 000 Euro pro Jahr. Der Betrag, bis zu dem ein Verzicht auf Ansprüche möglich ist, wurde von 2500 auf 5000 Euro erhöht. Laut Bürgermeister Michael Rieger kam so ein Fall noch nie vor.
Weitere Änderungen waren redaktioneller Art. Insgesamt entlaste die Neufassung Verwaltung, Technischen Ausschuss und Gemeinderat, so Costantino.
Ortschaftsräte bislang ohne Geschäftsordnung
Ein zweiter Punkt war die Geschäftsordnung der Ortschaftsräte, die es bisher bei den Räten noch gar nicht gibt. Man wolle auf keinen Fall etwas an der laufenden Praxis ändern, so Costantino. Das funktioniere alles wunderbar.
Die Festlegungen betrafen zum Beispiel die Einladungsfrist zu Sitzungen oder Möglichkeiten, diese bei Störungen zu unterbrechen.
Festgelegt ist das Verbot von Mitschnitten der Sitzung durch Besucher, ebenso ist die Aufnahme von Punkten, die nicht auf der Tagesordnung stehen und die Entscheidung darüber nur möglich, wenn alle Ratsmitglieder dafür stimmen oder ein Notfall vorliegt. Die Fragestunde für Bürger soll von 30 auf 20 Minuten verkürzt werden und darf nicht der Eröffnung einer Diskussion dienen. Ebenso dürfen daraus keine Beschlüsse gefasst werden.
Kann sich ein Ortschaftsrat auflösen?
Klaus Lauble, Ortsvorsteher von Peterzell, wollte wissen, ob sich ein Ortschaftsrat selbst auflösen kann. Das verneinte Rieger. Möglich sei nur eine Empfehlung, die Entscheidung treffe der Gemeinderat. Das würde laut Costantino aber zusätzlich eine Änderung der Hauptsatzung notwendig machen, wozu die Ortschaftsräte angehört würden.
Die Möglichkeit sie also theoretisch da, praktisch aber eher nicht, so Bürgermeister Rieger. Die Ortschaftsräte stimmten nach kurzer Beratung den vorgestellten Änderungen zu.