Fußball-Fans schauen in der Bizerba-Arena ein Spiel der TSG-Kicker an. Die Benutzungsordnung für die Sportanlage wird nun gendergerecht umformuliert. Foto: Maier

Die noch nicht einmal zwei Jahre alte Benutzungsordnung für die Bizerba-Arena in Balingen wird überarbeitet: Sie soll künftig gendergerecht sein. Der Entwurf liegt vor, darin finden sich noch einige Fehler und Sonderbarkeiten.

Balingen - Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses des Balinger Gemeinderats haben am Dienstagabend bei der Vorberatung über die anzupassende Benutzungsordnung diskutiert. Die ursprüngliche Fassung hatte das Gremium im Mai 2020 beschlossen, nachdem die Arena mit Blick auf den Regionalligabetrieb der TSG-Kicker ertüchtigt worden war.

Überarbeitung schon nach zwei Jahren

Obwohl das Thema Gendern schon damals aktuell war, sah vor zwei Jahren niemand bei der Stadtverwaltung die Notwendigkeit, die Benutzungsordnung geschlechtsneutral zu formulieren. Durchweg wird das generische Maskulinum verwendet, also die männliche Form, die für alle Geschlechter stehen soll: Es ist von Benutzern, Zuschauern, dem Platzwart und dem Veranstalter die Rede.

Wer es ganz eng sieht könnte glauben, dass die Bizerba-Arena nur von Männern genutzt wird; wer überspitzt könnte sagen, dass nur wegen Männern eine Benutzungsordnung überhaupt notwendig sei. Die Ignoranz gegenüber dem weiblichen Geschlecht geht in der 2020-Fassung sogar so weit, dass Paragraf 1 den Titel "Eigentümer/Betreiber" trägt – wo doch klar ist, dass beides – Eigentümerin und Betreiberin – die Stadt Balingen ist.

Änderungen an rund 100 Stellen

Nun aber wird alles ganz anders. Mitarbeiter – Mitarbeitende – des Amts für Familie, Bildung und Vereine haben die Benutzungsordnung genau angeschaut und an rund 100 Stellen gendergerechte Änderungen eingearbeitet. Zu lesen ist nun von Benutzenden, Besuchenden, Zuschauenden und Veranstaltenden. Aus dem Sportlehrer und dem Übungsleiter werden Sportlehrkräfte und Übungsleitende. In der Sprecherkabine darf sich nur "die sprechende Person" aufhalten, statt wie bisher nur der Sprecher – obwohl die Kabine, an diesem Punkt etwas inkonsequent, nicht in Sprechendenkabine umbenannt wurde.

Arzt? Ärztin fehlt

Bei aller Gendergerechtigkeit sind den Formulierenden derweil einige Patzer unterlaufen. So ist bei Punkt 6 (Sicherheit und Ordnung") aufgelistet, für wen bei Veranstaltungen Dienstplätze freigehalten sein müssen: etwa für Beauftragte der Betreiberin, der Ordnungsbehörde, Polizei, Feuerwehr – und den Arzt. Eine Ärztin ist zumindest bis jetzt sprachlich nicht vorgesehen.

Beim Beruf daneben gegriffen

Ein besonderer sprachlicher Schnitzer, darauf wies Ute Theurer (Freie Wähler) hin, findet sich an den rund zehn Stellen, an denen bisher nur vom Platzwart die Rede war: Bemüht darum, die weibliche Form in die neue Benutzungsordnung zu integrieren, griffen die Verfasser beim Beruf daneben: Statt Platzwartin steht dort konsequent Platzwärterin – das klinge ganz schlimm, sehr nach Gefängnis, so Theurer. Überhaupt finde sie, so die Stadträtin, die neue Fassung sehr gewöhnungsbedürftig und nicht einheitlich: Man solle sich doch etwa entscheiden zwischen Benutzenden und Nutzenden. Ansonsten gab es im Gremium keine grundsätzliche Kritik an der Neufassung. Oberbürgermeister Helmut Reitemann sagte zu, dass die Benutzungsordnung bis zur endgültigen Verabschiedung im Gemeinderat Ende des Monats noch einmal redaktionell geprüft werde.

Eine Stelle aber wird wohl vorerst so bleiben, auch wenn sie in Sachen Gender ganz und gar nicht neutral ist: Die Vereinsgaststätte der TSG-Fußballer, "Henkes 12ter Mann". Ein Mal ist sie in dem Regelwerk genannt, in Paragraf 3: "Geltungsbereich". Dort wird klargestellt, dass die Benutzungsordnung für sie nicht gilt. Der Holzbau bleibt wohl auch so sprachlich eine Männerdomäne.