Neue Bestimmungen regeln die Nutzung der Hallen in der Gesamtgemeinde Zimmern. Jeder Verein hat jetzt eine Veranstaltung – mit Ausnahme der Nebenkosten – frei. Foto: Weisser

Für die Hallen der Gemeinde Zimmern gilt ab dem 1. Januar 2024 eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung. Trotz Gebührenanpassungen bedeutet das für die meisten Vereine und Vereinigungen eine finanzielle Entlastung.

Die Vereine, Vereinigungen und sonstige örtliche Organisationen der Gesamtgemeinde bekommen ab 2024 die Hallen für eine Veranstaltung im Jahr entgeltfrei. Sie müssen lediglich für die Neben- und Verbrauchskosten, wie wie Heizung, Strom und Wasser, aufkommen. Diese sind in der Miete grundsätzlich nicht enthalten, sonder werden den Nutzern nach dem tatsächlichen Anfall berechnet.