Ergänzt hat die Gemeinde Winterlingen die Vereinbarung zur Betreuung in der Verlässlichen Grundschule, der erweiterten Verlässlichen Grundschule und zum Mittagessen. Foto: Bender

Die Gemeinde Winterlingen erhöht ihren Zuschuss zur Finanzierung der Kindertagespflege. Das hat der Gemeinderat beschlossen.

Winterlingen - Der Beschluss, dass ortsansässige Tagespflegepersonen, die im Besitz einer Erlaubnis zur Tagespflege sind, vom 1. Januar 2023 an zwei Euro pro Betreuungsstunde von der Kommune erhalten, wurde einstimmig gefasst. Ebenso geschlossen sprach sich der Gemeinderat für die Erhöhung der Anzahl der Mittagessen mit Betreuung aus – bei gleichbleibenden Entgelten für die Eltern. "Wer sein Kind bei einer Tagesmutter unterbringt, nimmt keinen der Plätze in den Kitas in Anspruch", erklärte Bürgermeister Michael Maier zur Begründung.

Momentan gibt es in Winterlingen zwei zugelassene Tagesmütter, welche insgesamt vier Kinder betreuen und dafür zusammen rund 400 Stunden pro Monat aufwenden. Sie erhalten dafür vom Landkreis 6,50 Euro pro Kind und Stunde, wobei sie maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen dürfen. Erst kürzlich waren die Zuschüsse, die in den verschiedenen Gemeinden des Landkreises gezahlt werden, von der Runde der Bürgermeister überprüft und verglichen worden; dabei hatte der Winterlinger Schultes erfahren, dass die Tagespflegekräfte andernorts bis zu 6,50 Euro zusätzlich von den Eltern einforderten – als Spesen. In Winterlingen wird kein solcher Obolus erhoben; der Zuschuss betrug bisher 1,50 Euro pro Kind und Stunde; in den meisten anderen Gemeinden ist es derzeit ein Euro.

Ungleichbehandlung soll ein Ende haben

Um der Ungleichbehandlung in den Kommunen ein Ende zu setzen, hat man sich nun auf Kreisebene darauf verständigt, mit Wirkung zum Januar 2023 den kommunalen Zuschuss auf zwei Euro pro Kind und Betreuungsstunde zu erhöhen – im Gegenzug müssten die Tagespflegekräfte ihren Verzicht darauf erklären, den Eltern weitere Zuzahlungen abzuverlangen. Damit waren die Winterlinger Gemeinderäte einverstanden. Um die Ausgaben decken zu können, bewilligten sie für das laufende Haushaltsjahr eine überplanmäßige Ausgabe von 8000 Euro und für das kommende 11 400 Euro, die in den Haushalt eingestellt werden.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Auch der Tagesordnungspunkt Ganztagesbetreuung wurde ohne große Diskussion abgehandelt. Die Gemeinde Winterlingen hat mit dem Erzbischöflichen Haus Nazareth einen Vertrag geschlossen, der Vereinbarungen zur Verlässlichen Grundschule, zur Erweiterten Verlässlichen Grundschule und zum Mittagessen über den kirchlichen Träger enthält. Waren es im Schuljahr 2020/21 49 Kinder, die Ganztagesbetreuung samt Mittagessen erhielten, sind es im laufenden Schuljahr bereits 67 – mindestens; sieben Rückmeldungen stehen noch aus – ; immerhin wurden 45 Kinder eingeschult. Da die Eltern einen Rechtsanspruch auf dieses Angebot haben und die Tendenz nach Einschätzung von Bürgermeister Maier steigend ist, beschloss der Gemeinderat, es auszuweiten und eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung abzuschließen.

Höhe der Entgelte bleibt konstant

Die Eltern sollen damit aber keineswegs zusätzlich belastet werden. Gemäß dem einhelligen Willen des Rates bleibt die Höhe der Entgelte konstant; 40 Euro monatlich sind für die Verlässliche Grundschule zu entrichten, 110 Euro für die Erweiterte Verlässliche Grundschule. Also muss die Gemeinde drauflegen; der Gemeinderat bewilligte zusätzlich 8900 Euro, nachdem er für das Haushaltsjahr 2022 bereits 85 000 Euro zur Verfügung gestellt hatte.