Das Sulzer CVJM-Freizeitgelände „Braunjörgen“ soll mit einem Bebauungsplan weiterentwickelt werden. Doch diesen lehnt der Naturschutzbund ab.
Die Bauleitplanung für den Bebauungsplan „Sondergebiet Freizeitgelände Braunjörgen“ in Sulz sorgt für eine neue Dimension in Sachen Bürokratie, was seitens des Gemeinderats kritisiert wurde.
So umfasste alleine der Beschlussantrag acht Unterpunkte – und die Räte hatten zur jüngsten Sitzung 17 Anlagen auf ihren Tablets erhalten. „Das ist fast eine Zumutung für einen ehrenamtlichen Gemeinderat“, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende Gerhard Ostertag mit Blick auf den Umfang der Unterlagen.
Doch auch Rolf Dittus machte als Fraktionssprecher der Freien Wähler deutlich, dass Bebauungsplan-Verfahren Formen annehmen, die kaum noch handelbar seien. Wie Bürgermeister Ulrich Bünger mit Blick auf das umfangreiche Verfahren anmerkte, sei es hinsichtlich künftiger Vorgaben „höchste Zeit, dass wir es jetzt machen“.
In der Sache ist man sich einig
In der Sache sind sich die Gemeinderäte weitestgehend einig, das im Außenbereich gelegene Freizeitgelände „Braunjörgen“ zu sichern. Immerhin betreibt der CVJM Sulz das Freizeitgelände seit fast 40 Jahren – vor Corona wurden hier jährlich rund 11 000 Übernachtungen gezählt.
Mit Blick auf bauliche Modernisierungswünsche sowie einer möglichen Weiterentwicklung auf dem „Braunjörgen“ hatte der Sulzer CVJM ein Konzept zur Zukunftsentwicklung erarbeitet – welches jedoch nur durch einen Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes realisiert werden kann.
Beschluss fiel einstimmig
2022 hatte der Gemeinderat einstimmig den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rund 3,7 Hektar, wobei die Kosten des Verfahrens und der Umsetzung vom CVJM getragen werden.
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats ging es nun unter anderem um die Abwägung der eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung, Stellungnahmen, die Billigung der angepassten Entwurfsstände und eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses.
Der Stuttgarter Stadtplaner und Landschaftsarchitekt Thomas Sippel sprach unter Hinweis auf die geplanten Festsetzungen von einer maßvollen Entwicklung – und betonte: „Wir tun der Gesamtsituation nichts Schlechtes.“
Nabu hat naturschutzrechtliche Bedenken
Trotzdem lehnt der Naturschutzbund (Nabu) die „Intensität der Planung aus naturschutzrechtlichen Belangen und Status der Umweltprüfung“ ab. Zudem verwies er in seiner Stellungnahme auf die Inanspruchnahme von Kern- und Suchräumen des landesweiten Biotopverbundes.
Thomas Sippel sprach in diesem Zusammenhang von zum Teil „verwunderlichen Stellungnahmen“, zumal das Vorhaben nicht flächenzehrend sei. Wie Bürgermeister Bünger mit Blick auf die Ausführungen des Nabu anmerkte, müsse man „Wunschdenken von Rechtsverbindlichkeit trennen“.
Es gibt mehr Hecken
In den Augen von Gerhard Ostertag zeige sich an der Nabu-Stellungnahme, dass der Naturschutz „nur als Bedenkenträger und Verhinderer von sinnvollen Maßnahmen unterwegs ist“.
Gefolgt ist man im Entwurf allerdings Vorschlägen aus den beteiligten Behörden wie dem Landratsamt Calw. „Wir gehen auf das notwendige Maß zurück“, wies der Planer auf die Herausnahme eines Baufeldes hin.
Daneben sollen die grünordnerischen Maßnahmen durch die Pflanzung von Hecken gestärkt werden, und vorgesehen ist nun in Sachen gebietsinterner Erschließung eine Wendemöglichkeit für Fahrzeuge. Als sportlich bezeichnete der Planer sein Ziel, im Juni mit dem Satzungsbeschluss ins Gremium zu kommen.