Ob der Warenautomat in der Schweizerstraße bleiben darf, entscheidet die Verkehrsbehörde des Landratsamts. Foto: Marschal

In Schömberg gibt es ein paar Warenautomaten. Ein weiterer am Marktplatz verstößt gegen die Altstadtsatzung. Ob der in der Schweizer Straße bleiben darf, entscheidet das Landratsamt.

Eigentlich ist das Aufstellen von Automaten verfahrensfrei möglich, sofern die Zustimmung des Grundstückeigentümers eingeholt wurde und sich über spezielle Festsetzungen in den Bebauungsplänen erkundigt wurde – etwa in der Schömberger Innenstadt über die sogenannte Altstadtsatzung. Diese lässt nämlich Automaten an Gebäuden und Hauszugängen nur zu, wenn sie in die Hausfassade eingelassen sind. Ausnahmen, wie der Zigarettenautomat am Gebäude Alte Hauptstraße 3, seien Ausnahmen.