Verkehrsrechtliche Maßnahmen in der Jahnstraße können je nach Bedarf auch kurzfristig erfolgen. Quelle: Unbekannt

Die neunte Änderung des Flächennutzungsplans, die das Gebiet betrifft, in dem ein Discounter und ein Drogeriemarkt entstehen soll, wurde im Gemeinderat vorgestellt. Thematisiert wurden Lärmschutz und eingegangene Stellungnahmen.

Königsfeld - Bürgerin Barbara Hoss widersprach zu Beginn der Aussage von Bürgermeister Fritz Link aus einer früheren Sitzung, dass man anliefernden Unternehmen nicht zumuten könne, Rückfahrmelder zwischen 6 und 7 Uhr abzuschalten.

Keine Lärmbelastung

Sie gehe davon aus, dass Fahrer ihr Equipment beherrschten. Rückfahrmelder seien weder vorgeschrieben noch verlässlich. Nichts spreche für, aber alles gegen sie. Hoss bat um die Festsetzung, die Lärmbelastung nach dem Bau zu überprüfen und notfalls nachzubessern.

Link erwiderte, dass laut dem Sachverständigen erlaubte Lärmgrenzen zu keinem Zeitpunkt überschritten würden und sich die Belastung dank der abschirmenden Wirkung der Gebäude sogar verbessere. Eine weitere Beschränkung der Lieferzeit, die Hoss ebenfalls angesprochen hatte, sei ein zu schwerwiegender Eingriff in die Berufsfreiheit des Unternehmens, das geplante Anlieferverbot zwischen 22 und 6 Uhr schon ein massiver Eingriff.

Hoss war der Meinung, dass die Verkaufsflächen beider Märkte zu klein sind, um diese auf Dauer wirtschaftlich betreiben zu können. Deshalb fragte sie nach Plänen, sollten die Märkte aufgegeben werden.

Schutz des vorhandenen Einzelhandels

Michael Schröder vom Planungsbüro Wick & Partner erläuterte die Abwägungstabelle mit eingegangenen Stellungnahmen. Laut Naturschutzverbänden seien Flächenverbrauch und Mehrverkehr durch die Nutzung des ehemaligen Treff-Marktes vermeidbar. Schröder wies darauf hin, dass dessen Reaktivierung über einen ausreichend langen Zeitraum nicht gelungen sei, man in einer Alternativenprüfung den geeignetsten Standort ausgewählt habe. Gefragt wurde auch nach dem Schutz des vorhandenen Einzelhandels. Die Kaufkraft lasse die geplanten Verkaufsflächen ohne dessen Beeinträchtigung zu, so Schröder.

Bemängelt wurde schließlich eine Überschneidung des Sortiments mit dem vorhandenen Einzelhandel. Entsprechende Festsetzungen sollen laut Schröder auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgen. Ein Gutachten verneine schädliche Auswirkungen auf den Einzelhandel benachbarter Gemeinden.

Ein überplantes Spielfeld soll wegen der im angrenzenden Natursportpark vorhandenen Freizeit- und Sportflächen nicht ersetzt werden. Ein Teil der Planungen betrifft auch das Gebiet, in dem die Zinzendorfschulen eine neue Sporthalle bauen möchten. Für ein dort überplantes Biotop ist ein Ausgleich vorgesehen.

Verkehr bedenkenlos

Aus verkehrlicher Sicht ergäben sich keine Bedenken, so das Fazit. Sollten in der Jahnstraße mehr Kurzzeitplätze beansprucht werden, könnten kurzfristig verkehrsrechtliche Anordnungen erfolgen. Immissionsrichtwerte würden eingehalten. Reduzierungen der Belüftungen gebe es nicht, Auswirkungen auf die Lufthygiene ergäben sich kaum. Der Gemeinderat stimmte den vorgestellten Abwägungen zu und beschloss die öffentliche Auslegung des Planentwurfs sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.