Anträge für Bauvorhaben müssen künftig nicht mehr zuerst bei der Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt eingereicht werden . Bislang war dies umgekehrt der Fall. Foto: © Hoda Bogdan – stock.adobe.com

Über gleich mehrere große Änderungen in der Landesbauverordnung berichtete Bürgermeister Fritz Link jüngst im Ausschuss für Umwelt, Technik, Wirtschaft und Verkehr. Die Gemeinde ist beispielsweise für Bauherren künftig nicht mehr die erste Anlaufstelle.

Eine Neuerung ist nämlich, dass Anträge für Bauvorhaben künftig nicht mehr zuerst bei der Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt eingereicht werden müssen. Bisher war der Weg umgekehrt.