So ordentlich wie hier in Geislingen, mit allenfalls handtellergroßen Porträts auf den Urnenfächern, soll es auf allen drei städtischen Friedhöfen auch weiterhin aussehen. Foto: Wolf-Ulrich Schnurr

Der Geislinger Gemeinderat hat sich ausführlich mit einer Änderung der städtischen Friedhofssatzung beschäftigt. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob an Urnenwänden Porträtfotos der Verstorbenen befestigt werden dürfen.

Auch in der Gesamtstadt ist in den vergangenen Jahren der Wunsch nach neuen Bestattungsformen gewachsen. Beispielsweise nach anonymen und teilanonymen Urnengräbern. Und in Binsdorf wurde ein Grabfeld für Baumgräber angelegt.

Um auch diese neuen Möglichkeiten zu regeln – und die Gebühren festzulegen – war eine Änderung der Friedhofssatzung nötig, die letztlich vom Gemeinderat einstimmig angenommen wurde. Zu einigen Aspekten dieses Thema hatten die gewählten Bürgervertreter eine Reihe von Fragen und Änderungsvorschlägen.

Grabstein stehend oder liegend – beim Mähen egal

Gemeinderat Frieder Klein (Sozial-Ökologische Liste, SÖL) wollte wissen, warum stehende Grabmale künftig erlaubt sein sollen: Widerspreche das nicht dem Wunsch, dass der Bauhof die Grasflächen leicht pflegen könne? Laut der stellvertretenden Hauptamtsleiterin Theresa Schaitel mache es aus Sicht des Geislinger Bauhofleiters beim Mähen keinen Unterschied , ob ein Grabmal liege oder stehe.

Hans-Jürgen Weger (Aktive Bürger, AB) und Gerhard Mozer (Freie Wählervereinigung, FWV) sprachen sich gegen stehende Grabmale aus. Dabei wurde die Hanglage des Binsdorfer Terrassenfriedhofs angeschnitten. Benjamin Eha (SÖL) wies darauf hin, dass es vom Geislinger Friedhof Erfahrungswerte mit stehenden Grabmalen geben müssen. Wenn diese keine Probleme beim Mähen gäben, habe er keine Einwände dagegen.

Porträtbilder an Urnenwänden – ja oder nein?

Breiten Raum nahm die Diskussion über individuelle Verzierungen an den Fächern von Urnenwänden ein. Frieder Klein hinterfragte, weshalb laut der neuen Satzung neben Grabschmuck und Kerzen auch keine Bilder angebracht werden dürfen.

Nicht zuletzt an den Urnenwänden auf dem Geislinger Friedhof sind jedoch häufig kleine Fotos der Verstorbenen befestigt, wie Wolfgang Pauli (CDU) anmerkte. Das war bislang nicht verboten, aber man müsse Auswüchse vermeiden.

„Schießbudencharakter wollen wir nicht“

Hans-Jürgen Weger erläuterte, das sei ein Wunsch aus dem Binsdorfer Ortschaftsrat gewesen: Man wolle verhindern, dass Urnenstelen und -wände einen „Schießbudencharakter“ erhalten. Väschen, Schmuck und Porträts – „das wollen wir nicht“.

Torsten Acker (FWV) regte an, die Größe der Bilder zu begrenzen. Weger hielt entgegen: Wo ziehe man bei Fotos die Grenze? Welche Motive seien zulässig? Und welche Schriftgröße?

„Ein kleines Bild ist doch okay“

Matthias Hölle (CDU) fand: „Ein kleines Bild ist doch okay.“ Sein Fraktionskollege Karl-Heinz Müller schränkte allerdings ein: „Es sollte halt nicht die halbe Platte einnehmen.“

Daniela Hatzenbühler (Grüne) wies auf verschiedene Formen des Erinnerns an Verstorbene hin: „Menschen trauern unterschiedlich“, darüber wolle sie nicht entscheiden. Mancher brauche eben ein Bild. Aus ihrer Sicht sollten weder Grabschmuck noch Fotos ausgeschlossen werden.

Frieder Klein beantragte daher, den explizite Ausschluss von Bildern aus der neuen Satzung zu streichen. Dem stimmten bis auf zwei alle Gemeinderäte zu.

In Binsdorf wird inzwischen die Bestattung in einem Urnengrab als Baumgrab angeboten. Foto: Wolf-Ulrich Schnurr

Die Kalkulation hatte 652,87 Euro ergeben, mit denen die Kosten für ein Baumurnengrab gedeckt wären. Die geänderte Bestattungsgebühren sieht jedoch nur 620 Euro dafür vor. Hans-Jürgen Weger wollte den Grund dafür wissen und warum man nicht 660 Euro und damit mehr als die Kostendeckung verlange.

Geislingens Kämmerer Oliver Juriatti erläuterte: „Darüber dürfen wir gar nicht gehen.“ Bei allen Bestattungsformen strebe man eine 95-prozentige Kostendeckung an.