Geislingen (lh). Der Gemeinderat hat sein Okay zur Abrundungssatzung Karlstraße 73

Geislingen (lh). Der Gemeinderat hat sein Okay zur Abrundungssatzung Karlstraße 73 und 75 in Erlaheim gegeben. Dort will der Eigentümer bestehenden Gebäuden Anbauten hinzufügen. Ziel der Satzung ist es, die benötigten Flächen dem Innenbereich hinzuzufügen. Behörden und Institutionen haben Stellungnahmen abgegeben.

Schnell fertig war der Gemeinderat auch mit der Abrundungssatzung "Erzinger Straße Flurstück 1776/1" in Geislingen. Auf dem nördlichen Teil des Grundstücks am südlichen Stadtrand möchte der Eigentümer ein Wohnhaus errichten. Die Stadt will dieses Areal dem Innenbereich zuordnen, da ein angrenzendes Flurstück bereits bebaut ist.