Im Gewann Sammetwiesen hat Uwe Lukoschek eine Wiese zu einem Platz umgebaut, auf dem er und seine Familie eigene und fremde Pferde trainieren sowie Reitunterricht geben. "Das ist kein Hobby, von diesem Betrieb leben Menschen", betont der 55-Jährige. Fotos: Schnurr Foto: Schwarzwälder-Bote

Aufreger: Uwe Lukoscheks Reitplatz ärgert manche Erlaheimer / Landratsamt: Bau wegen privilegierter Landwirtschaft zulässig

Im Gewann Sammetwiesen auf Erlaheimer Gemarkung betreibt Uwe Lukoschek seit 2013 einen Reitplatz. Illegalerweise, finden Ortschafts- und Gemeinderat. Aber das Landratsamt genehmigt rückwirkend den Bau.

Geislingen-Erlaheim. Der Platz ist 36 auf 18 Meter groß, von einem hölzernen Begrenzungszaun mit drei Lichtmasten umgeben, im Sand sind viele Hufabdrücke zu sehen.

Das Grundstück, berichtet Uwe Lukoschek, gehört der Familie seiner Ehefrau Marina. Früher sei das eine Heuwiese gewesen, auf der auch landwirtschaftliche Maschinen abgestellt waren.

Seit 1994 halten die Lukoscheks Pferde, seit 2003 als landwirtschaftlicher Betrieb gewerblich. Damals haben die Eheleute eine GbR gegründet. Mittlerweile bewirtschaften sie 35 Hektar, haben 20 eigene Pferde und derzeit 17 Limburger-Rinder. "Das ist kein Hobby, wir schaffen hier richtig", betont Lukoschek.

Neben der eigenen Zucht haben die Eheleute einen Pensionsstall mit derzeit zehn Einstellpferden. Deren Besitzer hätten den Wunsch geäußert, einen Reitplatz einzurichten.

Dieser wird für die Ausbildung und das "Korrekturreiten" eigener und fremder Pferde genutzt. Außerdem geben die Lukoscheks Reitunterricht. "Dafür brauchen wir diesen Platz", unterstreicht der 55-jährige Erlaheimer. "Von diesem Betrieb leben Menschen. Dafür zahle ich der Stadt Gewerbesteuer."

Doch die Anlage ist manchen Erlaheimern ein Dorn im Auge. Sie kritisieren, der Platz sei ohne Baugenehmigung angelegt worden. Zudem störe der Flutlichtbetrieb außerhalb des Orts Wildtiere und laufe daher den Interessen der Jäger zuwider. Nicht zuletzt liege in unmittelbarer Nähe ein Biotop.

Die Kritik an diesen 648 Quadratmetern Betriebsfläche versteht Lukoschek jedoch nicht: "Wem tun wir denn damit weh?", fragt er. Als Biobetrieb mache er für die Umwelt nichts Schädliches. Vergangenes Jahr sei der damalige Leiter des Kreis-Landwirtschaftsamts vor Ort gewesen und habe "keine Bedenken" bezüglich des Biotops geäußert.

Auch hinsichtlich der Genehmigung sieht der Nebenerwerbslandwirt sich im Recht: Die Landesbauordnung erfordere keine, denn Erdbewegungen bis 300 Kubikmeter seien genehmigungsfrei. Lukoschek räumte 2013 mit dem Radlader 130 Kubikmeter Humus ab und brachte je zehn Zentimeter hoch Schotter sowie Sand aus – die Versickerung von Regenwasser sei so kein Problem.

Dass angeblich bis 2 Uhr nachts auf dem Platz geritten werde sei Unsinn, erklärt Lukoschek: Da sei der Gemeinderat einem Tippfehler im Baugesuch aufgesessen, bis 22 Uhr korrekt. Im Sommer herrsche längstens bis 21.30 Uhr Betrieb, im Winter bis 20 Uhr.

Zwar stehen an dem Platz drei Pfosten mit Scheinwerfern. Dass sich daran jemand stört, versteht Lukoschek. Der Stromerzeuger steht in einem schallgedämpften Verschlag, das Gelände ist weit vom Ort entfernt. Er verweist auf das viel stärkere Flutlicht am Sportplatz, das viel näher am Ort stehe und anscheinend niemanden störe: "Wo ist da die Gleichheit?"

Ohne behördliche Zustimmung ging es aber doch nicht: Im Juli 2015 kam für Lukoschek überraschend eine Bußgeldanzeige: 1500 Euro sollte er wegen Anlegen des Platzes ohne Genehmigung bezahlen. Im März dieses Jahres entschied das Balinger Amtsgericht: Wegen dieser Ordnungswidrigkeit musste Lukoschek eine Geldbuße von 300 Euro bezahlen. "Ich finde nichts, was ich falsch gemacht habe", ärgert er sich.

Trotzdem hat die Landwirtschaftliche GbR im Oktober 2015 ein nachträgliches Baugesuch für den Platz gestellt. Dieses haben im Dezember des vergangenen Jahres sowohl der Erlaheimer Ortschafts- als auch der Geislinger Gemeinderat abgelehnt.

Ein "gemeindliches Einvernehmen" wolle man nicht erteilen, waren sich die Gemeinderäte jüngst bei einer erneuten Abstimmung darüber einig. Das halte den Rechtsweg offen: "Wenn dieser ›Schwarzbau‹ genehmigt wird, dann klagen wir", formulierte es Hans-Jürgen Weger.

Diesen Worten muss wohl eine Klage folgen. Denn das Bauamt des Landkreises wird Lukoschek die Genehmigung rückwirkend erteilen: Die Stadt Geislingen versage dem Landwirt diese rechtswidrig, und gemäß Paragraf 5, Absatz 4, Satz 1 der Landesbauordnung könne das Landratsamt somit die Genehmigung erteilen.

Ratsbeschluss rechtswidrig

Rechtswidrig sei der Beschluss des Gemeinderats, da der Bauherr nach einer Entscheidung des Kreis-Landwirtschaftsamt als privilegierter Landwirt gelte. Für das Bauvorhaben, den umstrittenen Reitplatz, werde ebenfalls eine Privilegierung festgestellt, da dieser dem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

Lukoschek ist daher zuversichtlich, zu seinem Recht zu kommen. Er versteht jedoch nicht, warum die gewählten Kommunalpolitiker nicht mit ihm reden. Von der Ablehnung durch die örtlichen Gremien habe er erst aus der Zeitung erfahren. Einen bereits anberaumten Vororttermin habe der Ortschaftsrat 2015 kurzfristig abgesagt.