Vorhaben: Wohnung im Gewerbegebiet

Geislingen-Binsdorf (wus). Eine Grundstücksgesellschaft aus Geislingen will im Binsdorfer Blütenweg eine Lagerhalle mit Büros und einer Wohnung bauen. Der Binsdorfer Ortschaftsrat billigt dieses Vorhaben nur unter Vorbehalt.

Knackpunkt ist für die Bürgervertreter die geplante Wohnung: Diese entspricht aus Sicht der Ratsmehrheit nicht dem Paragrafen 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Wohnungen sind laut diesem in Gewerbegebieten nur dann zulässig, wenn Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, Inhaber oder Leiter des Betriebs darin wohnen und wenn die Größe der Räume dem eigentlichen Betrieb untergeordnet sind.

Doch der Besitzer des geplanten Neubaus will laut Ortsvorsteher Hans-Jürgen Weger nicht in jenem wohnen. Und die Größe der Wohnung sei mit rund 140 Quadratmetern und einem Balkon keineswegs dem Betrieb "untergeordnet". Deshalb hat der Ortschaftsrat dem Baugesuch zwar zugestimmt – aber vorbehaltlich der Wohnung.

Falls der Geislinger Gemeinderat oder das Landratsamt als letztlich entscheidende Genehmigungsbehörde dem Plan unverändert zustimmen sollten, müsste nachträglich ein deutlich höherer Grundstückspreis bezahlt werden: 65 Euro je Quadratmeter wie für städtische Wohnbauplätze statt bislang 27,50 Euro. Grundlage dafür ist ein Beschluss des Gemeinderats, der Nachzahlungen in solchen Fällen regelt.