Nur noch für Notfälle gibt es in den städtischen und kirchlichen Kindergärten (im Bild: die Kita "Pusteblume"), der Grundschule und der Gemeinschaftsschule Betreuung.Archivfoto: Schnurr Foto: Schwarzwälder Bote

Corona: Verfügung: Versammlungen untersagt / Kitas und Schulen zu: Kinderbetreuung nur noch im Notfall

Das öffentliche Leben kommt zum Erliegen. Ab Dienstag bleiben nicht nur Schulen und Kindergärten in Geislingen geschlossen: Die Stadt wird auch alle Veranstaltungen und Versammlungen untersagen.

Eltern müssen in der "kritischen Infrastruktur" arbeiten, um Anspruch zu haben.

Geislingen. "Im Laufe des morgigen Tages wird die Stadt Geislingen eine Allgemeinverfügung herausgeben, die Veranstaltungen und Versammlungen untersagt und zugleich die städtischen Einrichtungen schließt", teilte Rathaus-Sprecherin Theresa Schaitel am Montagnachmittag auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mit. Das bedeutet, dass bis auf weiteres keine Konzerte, Mitgliederversammlungen, kulturelle und Sportveranstaltungen mehr stattfinden dürfen. Geislingen setzt damit die Landesverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus um.

Verkaufssonntag fällt aus

Ohnehin hatten inzwischen fast alle Veranstalter Absagen gemeldet. Auch der geplante verkaufsoffene Sonntag findet wegen der Corona-Krise nicht statt.

Die Kommunalpolitik muss sich ebenfalls der Situation anpassen: Die Gemeinderatssitzung am Mittwoch fällt aus (siehe Meldung auf dieser Seite). Die Verwaltung, die von dem obersten Gemeindeorgan kontrolliert wird, das allen wichtigen Entscheidungen zustimmen muss, soll handlungsfähig bleiben: Zwar werden alle Themen ohne hohe Dringlichkeit vertagt. Dringend notwendige Entscheidungen werden aber im schriftlichen oder elektronischen Verfahren beschlossen – vorausgesetzt, dass die Grundlagen der Entscheidung und deren Auswirkung ohne Weiteres zu übersehen sind und keiner mündlichen Erläuterung und Erörterung bedürfen. Bürgermeister Oliver Schmid steht täglich in Kontakt mit den Fraktionsvorsitzenden.

Familien mit Kindern stellt die Krise vor eine besondere Herausforderung: Die baden-württembergische Landesregierung hat beschlossen, dass bis nach den Osterferien alle Kinder zuhause bleiben sollen. Nur für Kinder, deren Eltern in "kritischer Infrastruktur" arbeiten oder in dieser ehrenamtlich tätig sind, kann eine Notfallbetreuung organisiert werden.

Dazu gehören beispielsweise Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, medizinisches und pflegerisches Personal, Mitarbeiter bei der Herstellung von Medizinprodukten und Lebensmitteln, Angestellte in der Telekommunikation, im Lebensmittelhandel, bei der Müllabfuhr sowie der Energie- und Wasserversorgung, aber auch Journalisten bei Presse und Rundfunk.

Für Geislingen ist genau geregelt, wie der Anspruch geltend gemacht werden kann, wenn die Betreuung der Kinder nicht anderweitig selbst organisiert werden kann und der oder die Erziehungsberechtigten in der "kritischen Infrastruktur" tätig sind. Notfallbetreuung wird im katholischen Familienzentrum St. Michael, den städtischen Kindertagesstätten Pusteblume in Geislingen und Regenbogen in Binsdorf angeboten werden. Eltern von Grundschülern sowie Gemeinschaftsschülern der Klassen 5 und 6 können ihren Anspruch auf eine Notfallbetreuung beim jeweiligen Schulsekretariat geltend machen.

Notplätze nicht begrenzt

Eine gute Nachricht gibt es dabei: Die Zahl der Notbetreuungsplätze ist nicht begrenzt. Alle Erzieherinnen und Lehrerinnen sind weiterhin im Dienst. Eltern, die einen Anspruch auf einen Betreuungplatz haben, können ihre Kinder weiterhin in die Kindertagesstätte oder Schule bringen.

n Der erste Tag, an dem alle Geislinger Betreuungseinrichtungen wieder geöffnet haben sollen, ist Montag, 20. April.