Geflügelhalter sollen ihre Tiere vor der Geflügelpest schützen. Foto: Charisius

Risiko für Verbreitung bundesweit als hoch eingestuft.

Seit Ende Oktober 2020 werden bundesweit immer mehr Fälle der Geflügelpest bekannt. Jetzt mahnt das Calwer Landratsamt alle Geflügelhalter, – auch diejenigen, die es nur als Hobby betreiben – Schutzmaßnahmen für ihre Tiere zu ergreifen.

Kreis Calw - Wurde das Virus zunächst vor allem bei Wildvögeln, aber auch bei Nutzgeflügelhaltungen in Norddeutschland nachgewiesen, traten zwischenzeitlich auch Vogelgrippefälle bei Wildenten in Süddeutschland sowie bei Schwänen in Hessen auf. Auch andere EU-Mitgliedsstaaten sind betroffen, heißt es in einer Mitteilung des Calwer Landratsamtes.

Für alle Geflügelhalter – auch kleine Haltungen und Hobbyhaltungen – sei es daher wichtig, schon vorbeugend entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Jeder Geflügelhalter ist laut Behörde dazu verpflichtet – soweit noch nicht geschehen – seine Haltung dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Zu Geflügel zählen in diesem Fall Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel.

Bestandsregister mit Zu- und Abgängen

Jeder Geflügelhalter muss demnach ein Bestandsregister führen, in dem er Zu- und Abgänge sowie verendete Tiere erfasst. Hohe Verluste sowie erhebliche Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtsabnahmen sind tierärztlich untersuchen zu lassen. Außerdem sollten Maßnahmen zur Biosicherheit auch in Hobbyhaltungen eingehalten werden. Dies sind beispielsweise das Tragen entsprechender Schutzkleidung im Tierbestand und die konsequente Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Stiefeln, Geräten und Fahrzeugen, mit denen das Virus eingeschleppt oder weitergetragen werden kann.

Aufgrund der derzeitigen Infektionslage besteht aus sicht des Landratsamtes noch kein Grund für weitergehende Maßnahmen, wie wie einer Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Landkreis Calw. Es sollte jedoch ein Kontakt des Hausgeflügels zu Wildvögeln durch entsprechende Maßnahmen unterbunden werden. Futtereinrichtungen sollten nur geschützt oder im Stall angebracht werden, um keine Wildvögel anzulocken. Außerdem sollten entsprechenden Maßnahmen gegen Schadnager durchgeführt werden, da der Erreger auch durch Mäuse und Ratten eingeschleppt werden kann.

Bei weiteren Fragen kann die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamtes Calw unter der Telefonnummer 07051/160-121 oder via E-Mail an 21.info@kreis-calw.de kontaktiert werden.

Erreger der Subtypen H5

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder aviäre Influenza genannt, ist eine durch Influenzaviren hervorgerufene, anzeigepflichtige Infektionskrankheit bei Vögeln. Beim derzeitigen Infektionsgeschehen wurden Erreger der Subtypen H5 nachgewiesen. Der Erreger wird aus Osteuropa über Zugvögel, die in Mitteleuropa überwintern, eingetragen. Durch Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel oder durch Kontamination von Gegenständen, Futter, Stiefel und Einstreu kann der Erreger in Nutzgeflügelhaltungen eindringen. Bei den aktuellen Virentypen gibt es laut Landratsamt keine Hinweise, dass sie den Menschen infizieren können.