In direkter Nachbarschaft zum Pflegeheim entsteht das neue Baugebiet "Furt". Foto: Selter-Gehring Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Im Gebiet "Furt" sollen durchlaufende Baufenster ausgewiesen werden / Areal in drei Höhenlagen aufgeteilt

Die Entwürfe für die Erschließung und die Bebauung des Baugebiets "Furt" in Gechingen wurden vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet.

Gechingen. Damit ist der Weg frei für die weiteren planungsrechtlichen Schritte wie die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. In der Sitzung am Dienstag stellten die beratenden Ingenieure die Entwürfe, die auf Grundlage der Vorgaben des Gremiums erstellt wurden, vor.

Die verkehrstechnische Erschließung und Anbindung an die Talstraße erfolgt hauptsächlich über eine Ringstraße, von der Nebenerschließungsstraßen abzweigen. Grundsätzliches wie Lage und Maße der Straßen, die Leitungsplanung, Wasser- und Abwasserversorgung, Telekommunikation, Stromversorgung, die Ableitung des Oberflächenwassers und die Lage der notwendigen Regenrückhaltebecken wurden in der Entwurfsplanung bereits weitestgehend festgelegt. Über Details wie die Auswahl der Straßenbeleuchtung oder, ob die Bordsteine in Granit oder Beton ausgeführt werden sollen, solle zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden, erklärte Achim Schmielau vom Ingenieurbüro Spieth.

Einig waren sich die Vertreter aller drei Fraktionen des Gemeinderats, dass der Fußweg, der das Gebiet sowohl an den Ortsbereich als auch an die angrenzenden Feldwege anbindet, zumindest im unteren Bereich, wenn möglich über die gesamte Länge, mit Rampen für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle versehen werden soll. Durch die Hanglage des Baugebiets "Furt" müssen auf dem Fußweg mehrere Stufen und zwei längere Treppen überwunden werden.

Im Anschluss präsentierte Städteplaner Thomas Sippel den Bebauungsplan für das knapp fünf Hektar große, am südlichen Ortsrand im Anschluss an das Pflegeheim Martin-Stift gelegene Areal. Mit der Ausweisung von durchlaufenden Baufenstern, statt wie bisher meist üblich festgelegten Grundstücksgrenzen, soll größtmögliche Flexibilität für die künftige Bebauung erreicht werden, was nicht zuletzt den Bauherren entgegenkomme, so Sippel. Im Prinzip ist das Areal in drei Höhenlagen aufgeteilt. Während im unteren und mittleren Bereich vornehmlich Reihen-, Ketten- und Doppelhäuser sowie Mehrfamilienhäuser mit bis zu zehn Wohnungseinheiten entstehen sollen, stehen im oberen Bereich in erster Linie Plätze für Einfamilienhäuser zur Verfügung.

Drei Baufenster, die direkt oberhalb an das Pflegeheim anschließen, sollen im Besitz der Gemeinde bleiben, um bei Bedarf eine spätere Erweiterung der Einrichtung zu ermöglichen.

Gemeinde kommt ihrem für März gesteckten Ziel näher

Viel planerische Freiheit ermöglicht den späteren Bauherren der weite Kanon an Dachformen, die im Baugebiet "Furt" zugelassen werden. Klarheit bezüglich der First- und Traufhöhen schafft die Festlegung einer Bezugshöhe. "Dieses Vorgehen hat sich bewährt und erspart Ihnen, dass Sie sich ständig mit Befreiungen beschäftigen müssen", so Sippel.

Mit der Billigung der Entwürfe ist die Gemeinde Gechingen ihrem Ziel, im März 2018 die Satzung für das Baugebiet "Furt" zu beschließen und damit den Weg für die Erschließung zügig frei zu machen, einen großen Schritt näher gekommen.