Wegen Cannabis-Anbaus musste sich ein 23-Jähriger dieser Tage vor Gericht verantworten. Foto: dpa (Symbolbild)

23-Jähriger vor Gericht. Marihuana-Pflanzen gezüchtet. Immer wieder mit Gesetz in Konflikt.

Gechingen/Calw - Dass schon der Anbau von Cannabis strafbar ist, erfuhr ein 23-Jähriger aus Gechingen dieser Tage vor dem Jugendgericht. Bei ihm waren im Mai vergangenen Jahres 19 Marihuana-Pflanzen entdeckt worden.

"Ich wollte keine Drogen auf dem Schwarzmarkt kaufen, außerdem war der Selbstanbau günstiger", räumte er in der Verhandlung ein. Darüber hinaus betonte er, dass die Pflanzen noch nicht geblüht hätten, also gar nicht hätten verwendet werden können. Staatsanwalt Daniel Ebinger machte ihm allerdings klar, dass schon der Anbau strafbar sei. Zudem sei eine Pflanze bereits abgeerntet gewesen. Außerdem wurde die Anklage um den Diebstahl von vier Computerspielen erweitert.

Der beschuldigte junge Mann gestand auch diese Tat. Offenbar habe ihm die stationäre Unterbringung geholfen, waren sich die Prozessbeteiligten einig. Denn nach mehreren anderen Vergehen war er im September vergangenen Jahres eingewiesen worden. "Ein psychisches Krankheitsbild der Persönlichkeitsstörung in Kombination mit Drogen führte immer wieder zu Klinikaufenthalten", berichtete der Betreuer von unruhigen Zeiten.

"Durch die Therapie hat er einen guten Weg eingeschlagen und inzwischen Ziele vor Augen", fasste Verteidiger Rainer Reichle die Entwicklung zusammen, zumal der Angeklagte unmittelbar vor dem Übergang in das offene gesellschaftliche Leben stehe. Das erkannte dann auch der Vorsitzende Richter Marco Laxgang. Er zog die Gegenstände des Drogenkonsums, die bei dem jungen Mann gefunden wurden, ein und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 990 Euro.