Steigende Strom- und Wärmekosten machen auch vor den Lehrschwimmbecken nicht halt. Foto: pixabay

Der Verwaltungsausschuss befasste sich mit dem Lehrschwimmbecken, der Bürgerbeteiligung und der Bauplatzvergaberichtlinie.

Steigende Strom- und Wärmekosten machen auch vor dem Dornhaner Lehrschwimmbecken nicht halt. Außerdem stehen Reparaturen im Bereich der Duschanlagen an. Deshalb wurde von Seiten der Verwaltung eine Gebührenerhöhung vorgeschlagen.

Diese könne unter anderem auch von Vorteil sein. Denn bei der Entscheidung über Ausgleichstockanträge könnten sich niedrige Gebühren und Kostendeckungsgrade negativ auswirken, so Kämmerer Benjamin Gramlich. Das Lehrschwimmbecken wird sowohl von Schulen als auch von DLRG und öffentlich genutzt. Bisher gibt es zwei öffentliche Badetage (Mittwoch und Freitag von 17 bis 20 Uhr).

Ausweitung der Öffnungszeiten?

Eine Ausweitung der Öffnungszeiten ab der nächsten Saison sei zu überlegen, erklärte Bürgermeister Markus Huber. Nach dem Empfehlungsbeschluss der Verwaltung sollten Erwachsene künftig 2,50 Euro (statt zwei Euro) bezahlen. Auch für Kinder und Schwerbehinderte mit Ausweis sollte der Preis für eine Einzelkarte um 50 Cent steigen. Die Zehnerkarte sollte 22 Euro (statt 17 Euro) kosten. Für Kinder waren 12 Euro und für Schwerbehinderte 16 Euro vorgesehen.

Mehrere Mitglieder des Gremiums sahen eine Preiserhöhung kritisch, vor allem bei den Kindern. Die Abstimmung erfolgte deshalb nur zugunsten einer Erhöhung der Einzelkarte für Erwachsene um 50 Cent. Die Einzelkarte „Kind“ soll wie bisher bei einem Euro bleiben. Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

Änderungen bei Bauplatzvergaberichtlinie

Auch die Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt galt es zu überprüfen. Es gehe um den rechtlichen Rahmen, erklärte der Bürgermeister. Große Änderungen seien nicht notwendig, doch einzelne Passagen müssten angepasst werden. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen habe hier klare Richtlinien geschaffen, erklärte Huber.

So dürften etwa „auswärtige“ Bauplätze nicht mehr angerechnet werden. Bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit werden nicht nur DRK, THW oder DLRG anerkannt, sondern auch andere Rettungsorganisationen, wie etwa die Bergwacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die jeweilige Ortsgruppe in oder außerhalb von Dornhan liegt. Die Ausfertigung der angepassten Richtlinien wird nun für den Gemeinderat vorbereitet.

Wird „Dornhan 2023“ fortgesetzt?

Soll der im Jahr 2014 durchgeführte Bürgerbeteiligungsprozess „Dornhan 2030“ fortgesetzt werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Verwaltungsausschuss ebenfalls. Das Gremium sah hier keinen dringenden Bedarf. Einige der damals angestrebten Projekte wie der Bürgerbus oder die Einrichtung eines Jugendraums seien verwirklicht worden. Auch liefen aktuell Bürgerbeteiligungsprozesse durch die Initiative des Heimatvereins oder der Gruppe „Dornhan Nachhaltig“.