Eine der bekannten Schokoladenseiten des Remsbachhofs. Foto: Ziechaus

Mit dem Ortschaftsrat besichtigte Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr den Remsbachhof im Affentäle in Tennenbronn.

Der Remsbachhof mit seinen umliegenden Flächen wurde 1971 durch den damaligen Bürgermeister Gerhard Rückgauer für die Gemeinde Tennenbronn gekauft. Das unter Denkmalschutz stehende Ensemble um den alten Hof mit Backhäusle, Kornspeicher und Milchhäusle stamme aus dem 18. Jahrhundert und sei stark renovierungsbedürftig, eröffnete Ortsvorsteher Manfred Moosmann.

Letzte Mieterin jüngst ausgezogen

Vor kurzem sei die letzte Mieterin aus der Wohnung im Hof ausgezogen und nun suche die Stadt Schramberg eine Nutzung des Hofs. Momentan werden in der großen Tenne ein Pistenbulli und andere Geräte untergestellt; bis vor einigen Jahren fand dort das Heugausfest statt, bei dem der Leiterwagen mit dem letzten Heu eingefahren wurde.

Viel Platz bietet die Tenne. Foto: Ziechaus

Bei der Besichtigung war das Gebälk des hohen Dachs mit den Holzschindeln zu sehen, durch deren Fehlstellen die Sonne schimmerte. Die Stadt wolle den Hof erhalten, wünschte sich Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr einen Investor, der mit einer Gastronomie und einem Festsaal eine öffentliche Nutzung möglich machen sollte.

Die gute Stube, die zeitweise für Besucher zugänglich war. Foto: Ziechaus

Beim Gang durch den Wohnbereich mussten die meisten den Kopf einziehen, besonders unter den Türstöcken. In der früheren Stube hingen noch die rotkarierten Vorhänge, denn der Raum war zeitweise für Besucher zugänglich. Die schwarze Rauchkammer füllte noch der Geruch ihrer Bestimmung und in den bisher bewohnten Räumen stand ein dunkler Kachelofen zum Heizen.

Wirtschaftsförderer Ralf Heinzelmann (links) misst die Kopffreiheit in der zuletzt bewohnten Stube. Foto: Ziechaus

Noch niedriger war der daneben liegende Stall mit den Abtrennungen aus Holz. Insgesamt war den Besuchern deutlich geworden, dass auch im Wohnbereich nur das Notwendigste einfach gerichtet war und dass für eine Nachnutzung eine grundlegende Sanierung fällig wäre. Für ein „Bewahren durch Nutzung“ wäre eine Erneuerung vom Grund bis zum Dachfirst notwendig, und das unter den Auflagen des Denkmalschutz.