Auch im Streikfall gilt der Notfallplan der Bahn. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Maximilian Koch/IMAGO/Maximilian Koch

Wer darauf spekuliert hat, die Bahn nutzen zu können, wenn ein Gericht den ab Mittwoch anberaumtem Streik kippen sollte, ist angeraten, aufzuhorchen: Bahnen fahren dennoch nur begrenzt.

Selbst wenn der geplante Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL gerichtlich gekippt wird, müssen sich Fahrgäste der Deutschen Bahn (DB) am Mittwoch auf weitreichende Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr einstellen. „Die DB hat sich auf den drohenden GDL-Streik vorbereitet und plant den Einsatz von Mitarbeitenden und Fahrzeugen entlang eines Notfahrplans“, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Dieser eingeschränkte Fahrplan sei bereits in allen Auskunftsmedien eingepflegt. „Er gilt am Mittwoch auch für den Fall, dass der Streik nicht stattfindet.“ Erst am Donnerstag wäre dann wieder mit dem gewohnten Bahnverkehr auf der Schiene zu rechnen.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat im Tarifstreit mit der Bahn und anderen Eisenbahnunternehmen zu einem mehrtägigen Streik aufgerufen. Im Güterverkehr soll es am Dienstagabend losgehen, im Personenverkehr in der Nacht auf Mittwoch. Der Ausstand soll bis Freitagabend andauern. Die Bahn hat gegen den Arbeitskampf geklagt, unterlag aber mit ihrer einstweiligen Verfügung am Montag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt. Am Dienstagnachmittag verhandelt das Landesarbeitsgericht Hessen über die Berufungsklage des bundeseigenen Unternehmens.

Zum Umfang des Notfahrplans machte die Bahn am Dienstag zunächst keine Angaben. Bei den bisherigen Arbeitskämpfen der GDL im aktuellen Tarifkonflikt fielen rund 80 Prozent des Fernverkehrs aus und weite Teile des Regionalverkehrs.