Entlang der Gartenstraße in Simmersfeld ist ein 2,3 Hektar großes Wohngebiet geplant. Foto: Köncke

Der Gemeinderat Simmersfeld hat den Bebauungsplan „Gartenstraße-Ost“ jetzt zum zweiten Mal auf den Weg gebracht.

Beim ersten Aufstellungsbeschluss im Oktober 2022 galt noch Paragraf 13b des Baugesetzbuches und damit die Erlaubnis, Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbeziehen zu dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Passus aufgehoben und durch den Paragrafen 215 ersetzt, wonach eine Umweltprüfung unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu erfolgen habe.