Damit beim Trödlermarkt Ordnung herrscht, dafür ist Marktmeister Hermann Fengler zuständig. Foto: Liebau Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehr: Firmen stellen kostenlos Parkplätze zur Verfügung / Verwaltung droht mit Anzeigen

Noch drei Tage, dann startet das Furtwanger Stadtfest. Der Trödlermarkt und die gleichzeitig stattfindende internationale Uhrenmesse locken erfahrungsgemäß Tausende Besucher an. Und auch das Wetter soll diesmal mitspielen. Doch wohin mit dem Auto?

Furtwangen. Auch in diesem Jahr haben zahlreiche Firmen Verständnis und haben auf Bitten der Stadtverwaltung wieder Parkplätze freigegeben. Hier eine Übersicht der Parkmöglichkeiten.

 Aus Richtung Triberg-Schönwald findet man Parkplätze bei den Firmen IEF Werner (Wendelhofstraße), Otto Ganter (Triberger Straße), Peter Hummel (Bismarckstraße) und an der Sparkasse (Friedrichstraße). Zur Verfügung steht das Parkhaus am Marktplatz (P1). Das Parkhaus P2 an den Grieshaberstraße ist für Händler reserviert.

 Aus Richtung Gütenbach gibt es Parkplätze bei den Firmen E. Dold & Söhne (Zufahrt über die Ilbenstraße) und S. Siedle & Söhne (Zufahrt über die Weibert-Mahler-Straße).

 Aus Richtung Vöhrenbach kommend findet man Parkplätze der Firma E. Wehrle (Zufahrt über die Alemannenstraße-Obertalstraße), sowie an der Robert-Gerwig-Schule (Zufahrt beim IB-Jugendgästehaus) sowie am Großhausberg. Weitere Parkplätze gibt es bei den Studentenwohnheimen am Großhausberg) sowie bei den Firmen Ernst Reiner (Zufahrt über die Bahnhofstraße) und BKS (Zufahrt über die Bahnhofstraße).

 Im Kernbereich stehen folgende Plätze zur Verfügung: Studentenparkplätze der Hochschule (Unterallmendstraße), städtische Studentenparkplätze (Schillerstraße), das ehemalige Koepfer-Areal (Schillerstraße), sowie Parkplätze der Firmen Koepfer und Sauter (Goethestraße).

 Parkplätze für Rollstuhlfahrer gibt es in den beiden Parkhäusern sowie vor dem Haus Rößleplatz 2 (Dold-Bau).

 Busparkplätze gibt es auf der Zufahrtsstraße zur Firma BKS (Bahnhofstraße).

 Vollsperrung von Straßen: Folgende Straßen sind voll gesperrt: Bismarckstraße zwischen Grieshaberstraße und Marktplatz, Cölestine-Eisele-Straße, Friedrichstraße zwischen Grieshaberstraße und Marktplatz, Gerwigstraße, Lindenstraße, Bahnhofstraße zwischen Lindenstraße und Kinderhaus, Marktplatz und Wilhelmstraße.

  Park- und Haltverbote:

Auf den öffentlichen Straßen im Kernbereich stehen nur begrenzte Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bestehende Park- und Haltverbote auch während des Trödlermarktes uneingeschränkt Gültigkeit haben. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Durchgangsverkehrs sowie zur Sicherstellung von Durchfahrten für Rettungsfahrzeuge werden in bestimmten Straßen zusätzlich absolute Haltverbote eingerichtet. Dies betrifft insbesondere die Allmendstraße, Kreuzerstraße und die Grieshaberstraße.

Im Bereich des Busbahnhofes Rößleplatz sowie 15 Meter vor und hinter Bushaltestellen ist das Parken ebenfalls unzulässig. "Verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge müssen gegebenenfalls abgeschleppt werden, wenn eine Durchfahrt von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen nicht gewährleistet ist oder der sonstige Verkehr erheblich beeinträchtigt wird", so die Stadtverwaltung.

Die Bevölkerung von Furtwangen wird von der Stadtverwaltung gebeten, möglichst zu Fuß den Trödlermarkt aufzusuchen. Besucher aus den umliegenden Orten sollten öffentliche Verkehrsmittel (Busse der Südbaden Bus GmbH) benutzen.

 Für die Standbetreiber besteht Parkmöglichkeit auf den Studentenparkplätzen in der Unterallmendstraße. "Die Händler und Standbetreiber werden deshalb gebeten, nach Einrichtung ihrer Stände die Fahrzeuge ausschließlich dort abzustellen", so die Stadt. Die Abstellung von Fahrzeugen innerhalb des Marktgeländes einschließlich des Robert-Gerwig-Platzes sei nicht gestattet. Der Pausenhof der Friedrichschule ist für die Händler der Antik-Uhrenmesse reserviert.

 Befahren des Marktgeländes: Die Stadt weist darauf hin, dass am Markttag ab 8 Uhr das Marktgelände nicht mehr von Fahrzeugen befahren werden darf (ausgenommen sind Rettungsfahrzeuge). "Sollten die Absperrungen umgangen oder den Anweisungen des Ordnungspersonals nicht Folge geleistet werden, behält sich die Stadt vor, Anzeige zu erstatten", heißt es.