Ortschaftsrat: Trafo wird versetzt / Schriftzug für das Gemeindehaus / Küche wird jetzt wetterfest

Furtwangen-Linach (sh). Grünes Licht gab es für die Versetzung des Trafos in der Ortsmitte, die schon seit einiger Zeit geplant ist. Die entsprechenden Arbeiten sollen nun beginnen.

Für die Verlegung des Kabels muss die Straße aufgegraben werden

Allerdings müsse man aufgrund der aktuellen Gegebenheiten für die Verlegung des Kabels die Straße aufgraben. Beschlossen hatte der Ortschaftsrat vor einiger Zeit einen Schriftzug für das Gemeindehaus. Allerdings gab es hier inzwischen Verzögerungen, weil sich der beteiligte Handwerker nicht wieder gemeldet hatte. Hier soll noch einmal nachgefragt werden. Ebenso soll am Dorfgemeinschaftshaus der vorhandene Anbau an die Küche durch Seitenwände wetterfest gemacht werden. So könne man man bei jedem Wetter beispielsweise mit der Fritteuse ins Freie gehen, um entsprechende Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Angebracht wurden inzwischen die beschlossenen Vorhänge im Saal des Gemeindehauses. Ein wichtiger Zweck dieser Vorhänge war neben der Verdunkelung auch die Schalldämmung.

Mittel für den Haushalt 2017 bereits beantragt

Nun zeigte sich allerdings, dass die Schalldämmung noch immer nicht ausreichend ist und man noch weitere Möglichkeiten prüfen muss. Entsprechende Mittel wurden vom Ortschaftsrat für den Haushalt 2017 beantragt.

Für den 9. November ist eine Verkehrsschau des Landratsamtes in Linach geplant. Es geht dort vor allem um die von Anwohnern gewünschte und vom Ortschaftsrat vertretene Geschwindigkeitsbegrenzung in der Dorfmitte. Robert Müller berichtete aus dem BZ-Verfahren, das hier für das kommende Jahr die Sanierung von Wegen auf der Lettwies geplant sei. Weitere Maßnahmen werden erst 2019 zum Zug kommen. Schließlich entsprach der Ortschaftsrat dem Wunsch eines Anliegers in der Dorfmitte, der den Grünstreifen zwischen seinem Grundstück und dem Bach nutzen möchte, der aber nicht zum Grundstück gehört. Dieser Streifen soll nun verpachtet werden. Allerdings muss für die Gemeinde und die Feuerwehr der Zugang zum Bach jederzeit gewährleistet sein, weshalb dieser Streifen nicht bebaut werden darf.