In der katholischen Kirchengemeinde Bregtal wird gewählt. Foto: Liebau Foto: Schwarzwälder Bote

Bregtal: 24 Mitglieder bilden Gremium

Oberes Bregtal. In der katholischen Kirchengemeinde Bregtal sind insgesamt 24 Mitglieder des Pfarrgemeinderates zu wählen. Das Wahlgebiet ist in acht Stimmbezirke eingeteilt. Dem Stimmbezirk St. Cyriak Furtwangen wurden acht Sitze und dem Stimmbezirk St. Martin Vöhrenbach/Langenbach vier Sitze zugewiesen.

Den Stimmbezirken St. Andreas Neukirch, St. Johann Rohrbach, St. Nikolaus Schönenbach/Linach, St. Katharina Gütenbach, St. Johann Hammereisenbach/Bregenbach und Allerheiligen Urach wurden jeweils zwei Sitze zugewiesen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer seit mindestens drei Monaten in der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Wahlberechtigung kann auch erwerben, wer am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teilnimmt und bis 23. Februar beim Wahlvorstand einen Antrag stellt.

Wer darf gewählt werden?

Wählbar sind alle wahlberechtigten Katholiken, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle Wahlberechtigten sind aufgefordert, beim Wahlvorstand bis 26. Januar Kandidaten vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen von zehn Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift unterstützt werden; die Einverständniserklärung der Kandidierenden ist erforderlich.

Vordrucke sind in den Pfarrbüros in Furtwangen und Vöhrenbach erhältlich. Das Wählerverzeichnis liegt in der Woche vom 27. Januar bis 2. Februar im Pfarrbüro St. Cyriak, Furtwangen auf. Die Onlinewahl wird am 20. März um 18 Uhr abgeschlossen. Briefwahlunterlagen sind im Pfarrbüro St. Cyriak, Gartenstraße 2, 78120 Furtwangen bis 18. März zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen müssen bis 20. März, 18 Uhr. im Pfarrbüro eingegangen sein. Für die Präsenzwahl ist das Wahllokal für die persönliche Stimmabgabe angegeben. Es darf nur mit amtlichen Stimmzetteln persönlich gewählt werden.