Jagd: Reinhold Mayer referiert über das neue Landesjagdgesetzt / In der Praxis muss es sich noch bewähren

Furtwangen (sh). Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene neue Landesjagdgesetz war wohl der wichtigste Punkt auf der Tagesordnung beim Hegering Oberes Bregtal, dem Zusammenschluss der Jäger. Dies war Anlass für ein Gespräch mit dem Referenten Reinhold Mayer, Dezernent Ländlicher Raum im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis sowie dem Leiter des Hegerings Erich Straub aus Linach.

Von besonderer Bedeutung ist, dass dieses neue "Jagd- und Wildtiermanagementgesetz" des Landes Baden-Württemberg das bisherige Landes-Jagdgesetz und auch das Bundesgesetz ersetzt. Die Bilanz von Erich Straub ist dabei knapp: "Man kann damit leben. Einige Punkte werden uns aber Schwierigkeiten bereiten. Vor allem aber bedeutet es wieder mehr Bürokratie." Zentraler Punkt beim neuen Jagdgesetz ist die Tatsache, dass der Tierschutz eine wesentlich größere Bedeutung bekommt. Dabei sei, so Erich Straub, bei seinen Kollegen im Hegering großer Informationsbedarf, weshalb auch dieses Referat von Reinhold Mayer sehr aufmerksam verfolgt wurde. Immer wieder erhalte er auch Anfragen, wie es mit dem neuen Gesetz läuft. Nach Einschätzung von Mayer beurteilt die Fachpresse das neue Gesetz konträr.

Vieles sei vielleicht überreguliert, es werde aber auch mehr Eigenverantwortlichkeit verlangt. In den wenigen Monaten seit Inkrafttreten könne man das Gesetz aber noch nicht endgültig beurteilen. Die Tagespraxis werde hier dann wesentlich mehr sagen. Ein Beispiel nannte Reinhold Mayer: aus Umweltschutz-Gründen und Schutz des Konsumenten sei die Umstellung auf bleifreie Munition vorgeschrieben worden. Die damit verbundenen Probleme seien aber gar nicht bedacht worden. Die neue Munition hat eine geringere Wirkung, viel öfter muss also das angeschossene Tier erst mühsam gesucht werden. Und ob die alternative Munition umweltgerechter sei, sei aufgrund der Bestandteile auch zu bezweifeln. Eine wichtige Änderung für die Jäger, gerade im Oberen Bregtal, betrifft das Fütterungsverbot. Früher durfte während Notzeiten, also bei länger anhaltender, dichter Schneedecke, gefüttert werden. Diese Fütterung ist jetzt grundsätzlich verboten. Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung, die ist aber nach Einschätzung von Erich Straub kaum realisierbar. Denn hier müssen sich erst einmal mindestens etwa zehn Jagdpächter einig sein, bevor ein solcher Antrag für die Mindestfläche von 2500 zusammen hängenden Hektar gestellt werden kann. Dabei sei nicht berücksichtigt, so Reinhold Mayer, dass die Bedingungen für das Wild im Hochschwarzwald deutlich anders sind als beispielsweise in der Rheinebene.

Die längeren Schonzeiten stoßen auf auch auf Unverständnis. Im März und April darf jetzt zum Schutz der Tiere nicht mehr gejagt werden, aber die Nutzung von Natur und Wald abseits der Wege nimmt gerade auch in dieser Zeit deutlich zu. Und seien es gerade die Schneeschuhwanderer, so Reinhold Mayer, die inzwischen oftmals abseits der Wege unterwegs sind und damit die Tiere aufscheuchen, die in dieser Zeit ohne Futter dann noch schwächer werden. Außerdem, so Erich Straub, dürfe man aus praktischer Sicht nicht vergessen: Wild, das genügend Futter findet, also bei Schnee beispielsweise gefüttert wird, verbeißt nicht die jungen Triebe der Bäume. Die Schäden am Wald-Bestand, für die der Jäger dann auch wieder haftet, wären geringer. Auf jeden Fall sind beide überzeugt, dass diese neuen gesetzlichen Regeln noch einigermaßen praktikabel sind. In manch anderem Bundesland mit Grünen in der Regierung seien die neuen Jagdgesetze wesentlich strikter ausgefallen.