Die geplante Bebauung am Festplatz sorgt für Diskussionen. Foto: Liebau Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Änderung Bebauungsplan "Gewann Breg" beschlossen / Mangel an Parkplätzen befürchtet

Die zweite Änderung für den Bebauungsplan "Gewann Breg" hat der Furtwanger Gemeinderat beschlossen. Es geht um das Gelände des Festplatzes, das für einen Industriebau vorgesehen ist, sowie um das Gelände für den neuen Furtwanger Bauhof.

Furtwangen. Der Bebauungsplan wurde bereits in den 70er-Jahren für dieses Gebiet aufgestellt und 1999 mit einer ersten Änderung modifiziert. Nun wurde der Plan ein zweites Mal geändert. Nach dem Abschluss der verschiedenen notwendigen Verfahren und Anhörungen wurde nun die endgültige Form dieses Bebauungsplanes dem Gemeinderat vorgelegt und auch einstimmig genehmigt.

Christian Marzahn von der Bauverwaltung machte deutlich, dass sich verschiedene Bebauungspläne überschneiden. Für die aktuelle Änderung wurde ein Gebiet von der Einmündung der Carl-Diem-Straße bis zum Logistikzentrum der Firma Siedle umschrieben. Zum einen sollten die notwendigen Grundlagen für den aktuellen Neubau des Furtwanger Bauhofes festgeschrieben werden. Zum anderen geht es um den Festplatz, der für ein Industriegebäude vorgesehen ist.

Ein ausführliches Lärmgutachten erstellt

Für diesen Bebauungsplan wurde auch ein ausführliches Lärmgutachten erstellt. Auf der Grundlage dieses Gutachtens wurden strenge Vorgaben für die Lärm-Emissionen von Bauhof und Industriebetrieb im Blick auf die nahe Wohnbebauung festgeschrieben. Außerdem wurden die möglichen Altlasten in diesem Bereich beschrieben, die allerdings nicht genau bekannt sind. Man vermutet allerdings Ablagerungen aus Industriebetrieben vom Döbele bis zur Brücke über die Hinterbreg. Für den anfallenden Niederschlag beim neuen Bauhof wurde auch ein Regenrückhaltebecken auf der anderen Straßenseite in Höhe der Einfahrt zum Stadion eingeplant.

Thomas Riesle (CDU) bewertete die Einbeziehung dieser Gutachten als wichtig, gerade auch für das nahe gelegene Wohngebiet.

Rechtssicherheit durch ein solchen Bebauungsplan sei von großer Bedeutung. Er sprach auch die Frage der Parkmöglichkeiten für das Stadion an, wenn dann der Festplatz selbst weitgehend durch eine Bebauung als Parkmöglichkeit ausfällt. Allerdings sind im Bereich des Festplatzes noch einige Restflächen mit rund 3000 Quadratmeter übrig vor allem auf der anderen Seite des Baches beim Stadion.

Rainer Jung (FWV) fragte nach der geplanten Nutzung dieser Flächen. Eine Nutzung oder Bebauung sei nicht vorgesehen, erklärte Bürgermeister Josef Herdner. Die Fläche werde zum einen für die Waldbewirtschaftung benötigt. Zum anderen biete sie sich auch als Parkmöglichkeit an. Eine Nutzung des Geländes sei durch den Zuschnitt relativ schwierig.

Ausweichparkplatz für Bewohner Kussenhof

Norbert Staudt (SPD) ging es ebenfalls um die Parkplatzfrage, die nun neu vorgesehenen Parkplätze vor dem Stadion seien sicher nicht ausreichend. Und auch für die Bewohner des Kussenhof sei das Gelände im Winter ein wichtiger Ausweich-Parkplatz. Ebenso sollte man den im Bebauungsplan immer noch als Spielgelände vorgesehen Platz Richtung Carl-Diem-Straße tatsächlich für einen Spielplatz nutzen, zumal der Spielplatz im Stadion abgebaut werden musste.

Bürgermeister Herdner sicherte auf seine Anfrage zu, dass auch hinter dem Industriebau genügend Gelände übrig bleibt, so dass das Mountainbike-Trainingsgelände des Skiclubs weiter voll genutzt werden kann.

Ulrich Mescheder (UL) ging auf das Rückhaltebecken ein: Zu prüfen sei, ob dieses Becken nicht an anderer Stelle hinter dem Stadion untergebracht werden könnte, um die wertvolle Fläche vor dem Stadion zu erhalten. Außerdem sprach er die Altlasten an. Christian Marzahn konnte erläutern, dass eine Sanierung nicht notwendig ist. Bei Bauarbeiten müsse allerdings das Material geprüft und bei Bedarf gesondert entsorgt werden.

Auch Roland Thurner (UL) fragte nach den geplanten Stellplätzen vor dem Stadion. Außerdem forderte er für das Industriegebäude als Auflage im Bebauungsplan zumindest eine teilweise Begrünung. Davon sollte man aber, stellte Georg Herth aus Sicht eines Unternehmers fest, bei einem Industriegebäude absehen.

Diesen Antrag lehnte dann der Gemeinderat auch mit zehn Nein- gegen vier Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen ab. Akzeptiert wurde vom Gremium eine weitere Änderung, dass man den Zaun um das Industriegelände nicht auf zwei Meter festschreibt, sondern bei Bedarf aus Sicherheitsgründen auch einen höheren Zaun zulassen kann.