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Die Biogasanlage in Ottenheim erhält nicht nur Zuspruch. Mit mehreren Schreiben, in denen sie Ängste und Sorgen zum "Wohl der Tiere und Menschen" äußert, hat sich eine Anwohnerin an das Landratsamt gewandt.

Ottenheim - "Wir haben der Familie wiederholt geantwortet", so Kai Hockenjos, Pressesprecher des Landratsamts. Auch darüber, dass Einwendungen zu den Genehmigungsverfahren bearbeitet und Beschwerden außerhalb von laufenden Verfahren von den entsprechenden Fachbehörden überprüft werden, sei die Familie informiert worden. "Baurechtlich liegen uns aktuell keine Einwendungen vor", informiert er. Zuletzt habe es Anfang 2021 im Zuge einer Bauvoranfrage eine Einwendung gegeben, die wieder zurückgenommen worden sei. "Sobald eine Bauvoranfrage zurückgenommen wird, werden eingegangene Einwendungen nicht beantwortet." Eine Beantwortung finde generell nur statt, sofern eine Entscheidung getroffen wird.

Dass die Biogasanlage in Ottenheim nicht bei allen Anwohnern für Freude sorgt, darüber hat die Betreiberfamilie Reitter der LZ bereits berichtet. Auf den LZ-Artikel, der am 10. Februar erschienen ist, ist auch Familie Blümle gestoßen und hat sich daraufhin entschieden, "den Anwohnern" ein Gesicht zu geben.

"1996 fing alles an", erinnerte sich Senior Albrecht Blümle. "Wir konnten uns ja nicht vorstellen, welche Dimensionen das alles annehmen wird", fügt er an. Geplagt sei die Familie seit Jahren von Geruchs-, Lärm- und Staubbelästigungen. "Bei den in den letzten Jahren ausgeführten Bauvorhaben der Familie Reitter gab es in mehreren Fällen Abweichungen zur Baugenehmigung, die im Nachgang nicht geahndet wurden", ist sich Barbara Blümle sicher. Auch das Tierwohl sei gefährdet.

"Sind vom Landratsamt verlassen worden"

Mit mehreren Schreiben hatte sie sich an das Landratsamt gewandt, auf "Ängste und Sorgen hinsichtlich des Wohles der Tiere als auch Menschen" hingewiesen und mehrfach darum gebeten, dies "akribisch zu überprüfen". Das Landratsamt wiederum habe ihr – wenn überhaupt – nur "schwammige, nicht zufriedenstellende" Antworten übermittelt. "Ein Gespräch mit dem Landrat wurde mir bis heute verwehrt", so die 55-Jährige gegenüber der LZ. "Wir sind vom Landratsamt seit 2006 verlassen worden", fügt ihr Vater an. Niemand fühle sich zuständig, immer wieder würden sie vertröstet oder gar ignoriert. "Und das, obwohl wir unter extremen Belastungen leiden", so Barbara Blümle.

"Hier läuft alles rechtens", erklärt Martin Reitter auf Nachfrage unserer Zeitung. Etwas anderes könne er sich auch gar nicht erlauben. Gebunden sei der Betrieb an feste Regelungen, die Anlage – sowohl was die Haltung der Tiere als auch was die Biogasanlage anbelangt – werde mehrfach jährlich von den zuständigen Behörden kontrolliert. "Für jede kleinste Änderung benötigen wir neue Gutachten und Genehmigungen", erklärt der Senior-Chef. Mehrfach habe man der Nachbarfamilie Blümle angeboten, das Gelände einmal anzusehen und sich darüber vor Ort zu informieren – "das Angebot wollten sie nie annehmen".

"Die Biogasanlage der Familie Reitter funktioniert über die Jahre ebenso wie die der Familie Benz und ist im Betrieb im Großen und Ganzen unproblematisch", erklärt Bürgermeister Wolfgang Brucker auf Nachfrage. Beschwerden würde die Verwaltung immer mal wieder erhalten – unter anderem hinsichtlich des Themas "Fahren mit dem Substratanhänger beim Ausbringen auf die Ackerflächen". Das Rathaus gebe diese Hinweise und Informationen immer zuständigkeitshalber an die Fachbehörden im Landratsamt zur Prüfung weiter. "Da die Erzeugung regenerativen Stroms – oder auch Wärme – nicht erst seit Kurzem ein im Fokus stehendes Thema ist, tragen die beiden Anlagen zur Erzeugung dieses Stroms ihren Anteil bei. Und das ist grundsätzlich zu befürworten", macht Brucker schließlich seine Stellung zum Thema deutlich.

Das sagt das Landratsamt

"Wir haben der Familie wiederholt geantwortet", so Kai Hockenjos, Pressesprecher des Landratsamts. Auch darüber, dass  Einwendungen zu den Genehmigungsverfahren bearbeitet und Beschwerden außerhalb von laufenden Verfahren von den entsprechenden Fachbehörden überprüft werden, sei die Familie informiert worden. "Baurechtlich liegen uns aktuell keine Einwendungen vor", informiert er. Zuletzt habe es Anfang 2021 im Zuge einer Bauvoranfrage eine Einwendung gegeben, die wieder zurückgenommen worden sei. "Sobald eine Bauvoranfrage zurückgenommen wird, werden eingegangene Einwendungen nicht beantwortet." Eine Beantwortung finde generell nur statt, sofern eine Entscheidung  getroffen wird.